Böller versenden?
Wird mein Paket kontrolliert, wenn mir ein Freund böller per Post zuschickt? Wir wohnen beide in Deutschland aber ich habe trotzdem bedenken dass das Paket kontrolliert wird.
4 Antworten
Das darf nur als Gefahrgut versendet werden,dann passiert da auch nichts,das Versenden selber ist als Gefahrgut ja nicht verboten,nur der Verkauf
Deklariere es beim Transport-Dienstleister als Gefahrgut. Für den Transport muss sichergestellt werden, dass keine zwei verschiedene Gefahrgüter zusammen transportiert werden, die sich gegenseitig auslösen. Eine Nicht-Deklaration wird vermutlich nur zufällig entdeckt, aber wenn, kann es teuer werden.
Richtig Probleme bekommt der nicht-deklarierende Versender, wenn das Zeug unterwegs hoch geht. Die Schadensersatzforderung, wenn die Ladung eines Sattelzuges zerstört werden sind schon nicht gering. Ggf. kommen das noch Hänger und Fahrzeug selbst hinzu. Es können auch noch strafrechtliche Konsequenzen drohen, weil hier Leben in Gefahr gebracht wurden. Und wenn das eigene Paket einen "schicken" Unfall mit Todesfällen verursacht hat, fühlt man sich ganz "toll".
... und gebe dich nicht der Illusion hin, dass man dann nicht das betroffene Paket mehr identifizieren kann ... man kann.
Das kommt häufiger vor, als Du denkst. Lese nochmal genau nach, warum adu auch Kleinstmengen deklarieren musst.
Zudem stelle dir die Frage, wenn es dann doch dein Paket für Tote gesorgt hat, nur weil Du meinst es besser zu wissen.
Wenn DHL oder andere Versanddienstleister dies rausbekommen, können Sie den Versendern ziemliche Probleme machen und werden rechtlich dagegen angehen. Außerdem ist eine Strafanzeige wegen Verletzung des Sprengstoffgesetzes ebenfalls sehr wahrscheinlich. Das gilt selbst bei minimalsten Mengen z.B. 1 Päcken wo insgesamt nur 2g NEM enthalten sind. Dies gilt als Sprengstoff und ist nur so zu versenden.
Also bekomme dann nicht ich den Ärger sondern mein freund der das Paket versendet hat?
Der Versender auf jeden Fall. Dem Empfänger drohen auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn die Zusendung in Absprache mit ihn erfolgte.
Die Wahrscheinlichkeit ist gering das das Paket auffällt und kontrolliert wird.
man sollte natürlich nicht draufschreiben „ACHUTUNG FEUERWERK“
man sollte natürlich nicht draufschreiben „ACHUTUNG FEUERWERK“
Das reicht nicht aus bzw. hilft auch gar nicht. Gefahrgut muss beim Transport-Dienstleister deklariert werden.
Ganz ehrlich, wie oft kommt es vor dass Feuerwerk einfach so in die Luft geht? Wenn man sich anschaut wie stark das geprüft wird, ist das ja fast unmöglich.