BMI 28,7 zur Polizei?
Guten Tag, ich bin 21 Jahre alt, männlich und würde mich gerne bei der Polizei bewerben. Allerdings steht auf der Website der Polizei, dass "Bewerber mit einem BMI (Body-Mass-Index) von unter 18 und über 27,5 als untauglich qualifiziert werden."
Meine Frage: Ich mache sehr viel Kraftsport (Bodybuilding) - also ist es irgendwo klar, dass mein BMI jenseits von der Norm liegt. Wird dieser Umstand berücksichtigt oder sieht der Arzt den BMI und schreibt eine Untauglichkeit aus?
12 Antworten
Also erstmal gelten die Voraussetzungen, dass ist auch beim BMI so. Auch wenn du nicht übergewichtig bist im Sinne zu viel Fett, können auch zu viele Muskeln deine Agilität einschränken bzw. ein Hindernis sein. Jeder Arzt wird das im Einzelfall entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit dass du deswegen abgelehnt wirst, halte ich jedoch für gering. Eventuell bekommst du ein Auflage dein BMI zu senken oder man sagt alles ist OK, da du ja anscheinend körperlich fit bist. Viel Erfolg!
Körperlich bin ich sehr fit, da mein aktueller Beruf auch eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit abverlangt (damit sind keine Gewichte/Hanteln gemeint :D) Danke für die Antwort, im Endeffekt lasse ich es einfach auf mich zukommen. Liebe Grüße
Du musst bei der Bewerbung Angaben zu Größe und Gewicht machen. Damit ein Sachbearbeiter dich nicht per medizinischer Vorauswahl aussortiert, solltest du dort eine Notiz machen, dass du Kraftsportler bist.
Sonst kann es passieren, dass man dich nicht zum EAV zulässt und dann ist die Meinung des Polizeiarztes egal, weil er dich gar nicht zu Gesicht kriegt.
Gruß S.
Die werden Dich sicher bei der Eingangsuntersuchung auf die Waage stellen. Und dann sehen sie ja auch, dass Du nicht einfach fett bist.
Bewirb dich also. Viel Glück!
Zu viel Muskeln sind auch nicht gut nh
Aber musst du gucken ob es klappt :D
Viel Glück
ich mein so zum bewegen und so wenn man die sich mal im Internet anschaut...
musst Du den BMI in der Bewerbung mit abgeben?
wenn nicbt würde ich es versuchen
Nein aber der wird ja im Zuge der ärztlichen Untersuchung festgestellt