Blumen berühren Garage auf Grenze?
Guten Abend,
Unser Nachbar hat eine Garage direkt auf der Grundstücksgrenze zu unserem Haus. Der Vorbesitzer unseres Hauses hat, angrenzend an diese Garage, Blumen gepflanzt, die wir dort erhalten wollen. Nun haben wir einen Brief vom Nachbarn erhalten, dass unsere Blumen seine Garage berühren und die Blüten seine Wand verfärben könnten. Er möchte, dass wir die Blumen innerhalb von zwei Wochen soweit entfernen, dass sie seine Garage nicht mehr berühren.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die uns dazu verpflichtet?
Natürlich wollen wir keinen Streit mit ihm haben, aber er hat die Vorbesitzer und alle Nachbar bisher total drangsaliert. Er parkt immer extra nah an unserer Einfahrt, dass wir nicht mehr reinkommen, schneidet einfach Pflanzen auf unserem Grundstück ab und hat sogar hinter unserer Hecke, auf unserem Grundstück schon gespritzt. Wir wollen einfach nur rechtlich auf der sicheren Seite sein.
4 Antworten
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Die Sache ist doch eindeutig:
Wenn die Garage (erlaubterweise oder sogar verpflichtend) auf die Grenze gebaut wurde, beginnt Euer Grundstück nun mal direkt an der Garagenwand und da dürft Ihr Blumen pflanzen.
Blumen, die keine Befestigung an der Wand brauchen und vor allem keine Kletterpflanzen.
Dass Blüten die Wand verfärben könnten, ist doch sehr weit hergeholt, zumal sich jede Wand in irgend einer Form im Lauf der Zeit verfärben wird. Sei es durch Algenbewuchs, Grünbelag an dauerhaft schattigen Stellen, Dreck, der hochspritzt usw. usw.
Jede Wand kann man bei Bedarf wieder neu streichen.
Wichtig ist: Ein Schaden darf nicht entstehen. Erst recht nicht solcher Schaden, der die Bausubstanz langfristig beeinträchtigt.
Meine Reaktion auf solches Schreiben: Keine!
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Naja, erkundige dich doch mal beim Bauamt (Ländersache) wie groß der Abstand einer Garage zum Nachbargrundstück sein muß. Bei uns sind das 3 Meter. Da der Nachbar lieb gefragt hat, durfte er auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze bauen. Hat er schriftlich. Falls wir mal das Haus verkaufen. Falls das in eurem Bundesland auch so ist, frage doch den Nachbarn mal nach der Genehmigung eures Vorbesitzers, die Garage auf die gemeinsame Grundstücksgrenze zu stellen. Oder steht eure Garage da auch drauf? Dann geht das nicht.
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Wenn er auf eurem Grundstück Dinge abschneidet ist das erstmal Sachbeschädigung, sofern es nicht Pflanzenteile sind, die über die Grundstückgrenze hinaus gehen. Dann aber nur diese Betandteile.
Du hast mit den Blumen aber keinen Überhang. Deshalb keine Gefahr. Und nur weil die Blumen die Farbe ändern könnten(wird sicher nicht passieren) kannst du das entscheiden ob du es möchtest.
Du wirst aber so oder so mit diesem Menschen aneinander geraten.
Wenn er eure Einfahr blockiertsolltet ihr ihn abschleppen lassen oder das Ordnungsamt entsprechend informieren.
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Da habt ihr einen kleinen Nachbarschaftsterroristen, der entweder Aufmerksamkeit sucht oder einfach ein Psychopath ist. Lasst ihn doch klagen, vielleicht nimmt das Gericht die Klage garnicht an. Ich würde den Quatsch einfach ignorieren und den spezellen Brief nicht beantworten.
Die mögliche Verfärbung durch Blumen ! seiner Garagenwand könnte ein Richter als Sachbeschädigung beurteilen, es müsste daher eine Strafanzeige erfolgen, der Staatsanwalt würde die Anzeige aber nicht weiter verfolgen, weil das öffentliche Interesse fehlt und eine Zivilprozessauseinandersetzung empfehlen. Da könne der Nachbar auf Unterlassung klagen. Der Gegenstandswert der Klage wäre schon interessant. Die Standfestigkeit des Bauwerkes hingegen würde nicht beenträchtigt. Ein Leiterrecht hat der Nachbar auf eurem Grundstück nur, wenn der an der Garagenwand Instandsetzungsarbeiten durchführen will. Vermutlich wird das Verfahren bei einer Mediation enden, wenn es überhaupt stattfindet.
Die kleine bösartigen Nötigungen, die sich sehr gut nachweisen lassen, solltet ihr aber strikt unterbinden. Einfahrt zuparken wäre so eine Nötigung - Strafanzeige stellen !
Uns stört die Garage grundsätzlich nicht. Wir würden nur gerne unsere Blumen behalten. Unsere Garage steht nicht dort..