Blumen berühren Garage auf Grenze?

4 Antworten

Die Sache ist doch eindeutig:

Wenn die Garage (erlaubterweise oder sogar verpflichtend) auf die Grenze gebaut wurde, beginnt Euer Grundstück nun mal direkt an der Garagenwand und da dürft Ihr Blumen pflanzen.

Blumen, die keine Befestigung an der Wand brauchen und vor allem keine Kletterpflanzen.

Dass Blüten die Wand verfärben könnten, ist doch sehr weit hergeholt, zumal sich jede Wand in irgend einer Form im Lauf der Zeit verfärben wird. Sei es durch Algenbewuchs, Grünbelag an dauerhaft schattigen Stellen, Dreck, der hochspritzt usw. usw.

Jede Wand kann man bei Bedarf wieder neu streichen.

Wichtig ist: Ein Schaden darf nicht entstehen. Erst recht nicht solcher Schaden, der die Bausubstanz langfristig beeinträchtigt.

Meine Reaktion auf solches Schreiben: Keine!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Naja, erkundige dich doch mal beim Bauamt (Ländersache) wie groß der Abstand einer Garage zum Nachbargrundstück sein muß. Bei uns sind das 3 Meter. Da der Nachbar lieb gefragt hat, durfte er auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze bauen. Hat er schriftlich. Falls wir mal das Haus verkaufen. Falls das in eurem Bundesland auch so ist, frage doch den Nachbarn mal nach der Genehmigung eures Vorbesitzers, die Garage auf die gemeinsame Grundstücksgrenze zu stellen. Oder steht eure Garage da auch drauf? Dann geht das nicht.


Lelala1 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 22:29

Uns stört die Garage grundsätzlich nicht. Wir würden nur gerne unsere Blumen behalten. Unsere Garage steht nicht dort..

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BenniXYZ  23.06.2024, 22:32
@Lelala1

Wenn den Nachbarn deine Blumen stören, dann tu halt so, als ob dich die Garage stört. Nachfragen beim Bauamt kostet nichts. Das wäre doch ein Joker für alle Zeiten. Durch eure Gunst darf er seine Garage dort stehen lassen.

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Wenn er auf eurem Grundstück Dinge abschneidet ist das erstmal Sachbeschädigung, sofern es nicht Pflanzenteile sind, die über die Grundstückgrenze hinaus gehen. Dann aber nur diese Betandteile.

Du hast mit den Blumen aber keinen Überhang. Deshalb keine Gefahr. Und nur weil die Blumen die Farbe ändern könnten(wird sicher nicht passieren) kannst du das entscheiden ob du es möchtest.

Du wirst aber so oder so mit diesem Menschen aneinander geraten.

Wenn er eure Einfahr blockiertsolltet ihr ihn abschleppen lassen oder das Ordnungsamt entsprechend informieren.


Lelala1 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 21:26

Danke für deine Antwort!

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Da habt ihr einen kleinen Nachbarschaftsterroristen, der entweder Aufmerksamkeit sucht oder einfach ein Psychopath ist. Lasst ihn doch klagen, vielleicht nimmt das Gericht die Klage garnicht an. Ich würde den Quatsch einfach ignorieren und den spezellen Brief nicht beantworten.

Die mögliche Verfärbung durch Blumen ! seiner Garagenwand könnte ein Richter als Sachbeschädigung beurteilen, es müsste daher eine Strafanzeige erfolgen, der Staatsanwalt würde die Anzeige aber nicht weiter verfolgen, weil das öffentliche Interesse fehlt und eine Zivilprozessauseinandersetzung empfehlen. Da könne der Nachbar auf Unterlassung klagen. Der Gegenstandswert der Klage wäre schon interessant. Die Standfestigkeit des Bauwerkes hingegen würde nicht beenträchtigt. Ein Leiterrecht hat der Nachbar auf eurem Grundstück nur, wenn der an der Garagenwand Instandsetzungsarbeiten durchführen will. Vermutlich wird das Verfahren bei einer Mediation enden, wenn es überhaupt stattfindet.

Die kleine bösartigen Nötigungen, die sich sehr gut nachweisen lassen, solltet ihr aber strikt unterbinden. Einfahrt zuparken wäre so eine Nötigung - Strafanzeige stellen !