Blitzerfoto Einspruch Fahrerhaftung?
Hallo ich habe einen Einspruch eingelegt gegen einen Blitzer.
Es kommt bald die Hauptverhandlung.
Ich wohne in einer WG mit meinen Kumpel und wir sehen uns sehr ähnlich. Ich würde zusammen mit meinen Anwalt behaupten das ich nicht der auf dem Foto bin und es auch mein Mitbewohner sein könnte da er ja auch Zugang hätte. (440 Euro Bußgeld :D)
Nun zu meiner Frage was ist wenn der Richter mir glaubt und sagt es könnte sein das auch er gefahren ist. Bekommt er dann die Strafe oder wird das eingestellt da nicht nachweisbar ist wer von uns beiden gefahren ist?
3 Antworten
Lügen haben kurze Beine.
die heutige Foto- und Bearbeitungstechnik lässt sich nicht mehr so leicht überlisten. und Ermittlungsbehörden und Richter sind auch nicht von der dummen Sorte.
aber wenn es dir das Risiko wert ist ...
Ich habe keine Ahnung von sowas aber das ist echt fies von dir
Ich fände es Unfair wenn du das tun würdest
wenn du das machst kannst du ihm ja danach wenigstens 2/3 des Geldes wiedergeben oder einfach alles damit nicht du sondern er für dich dumm da steht
aber das ist schon echt unfair
stell dir vor man würde das rausfinden
ist zwar unwahrscheinlich aber stell es dir mal vor.
sei nicht so feige und sag die Wahrheit
es seie den du warst es wirklich nicht sonderm dein Mitbewohner und du weißt es selbst nicht
aber wenn du es warst Soltest du dazu stehen
Na wenn er damit einverstanden ist
es ist trotzdem besser wenn du in Zukunft dazu stehst
Ja mache ich aber ist das erste mal seit 6 Jahren gewesen und ich sehe nicht ein für eine autobahnfahrt wo es mies ausgeschildert wo unbegrenzt vorbei ist zu bezahlen.
Wenn du nicht alle gesetzeslücken kennst, wird man dich hoch nehmen. Unzwar von einer seite wo du es nicht erwartest, hoffe du vist gut vorbereitet. Am ende stehst sonst DU dumm da..
Das ist verdammt dünnes Eis.
Damit sage ich nicht, das kann nicht klappen,
allerdings scheinst Du Dir aber nicht im Klaren darüber zu sein,
was da auf Dich zukommen kann.
Erstens sind die Blitzer Fotos
schon sehr scharf.
Auf meinem Beispiel siehst Du 2 Autodiebe nachts um 4.
Und da behaupte ich mal, da muss man schon fast aussehen wie Zwillinge,
um da keine Unterschiede ausmachen zu können.
Zweitens gibt es Anthropologisch-biometrische Identitätsgutachten.
Da beurteilt ein Fachmann, ob das Foto zu Dir passt und wie groß die Wahrscheinlichkeit.
Drittens machst Du Dich der Falschen Verdächtigung schuldig,
ich habe keine Ahnung wie Dein Anwalt das mitmacht.
Lass Dich einfach von dem beraten, dazu ist er da.
Wie Du ja schon selbst weißt, kann Deinem Kumpel nichts passieren,
wenn die Verfolgungsverjährung bereits vorbei ist.
Dafür Dir umso mehr, wenn das auffliegt.
Er weiß es ja es geht darum das die 3 Monate zur fahererermittlung abgelaufen ist das heißt wenn er gestehen würde es gefahren zu sein wäre ich raus und seine Tat wäre verjährt. Verstehst du ergo keiner kriegt eine Strafe