Bleibt man sitzen wenn man ein halbes Jahr fehlt?

5 Antworten

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Das ist in solchen Fällen immer eine Entscheidung der Klassenkonferenz (alle Lehrer, die den Schüler unterrichten) und wird immer individuell für den Betroffenen diskutiert. Man wird den Schüler nur versetzen, wenn er/sie voraussichtlich den Anforderungen der höheren Klasse gewachsen ist. Eine Versetzung auf Probe wird man also nur bei einem Schüler machen, dessen Leistungen vor der Erkrankung gut waren, ansonsten ist die Wiederholung der Klasse sinnvoller.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Versetzungsordnungen können durch den Bildungsföderalismus manchmal nicht verschiedener sein. Daher kann man dir erst eine genaue Antwort geben, wenn man das Bundesland kennt, in diesem sich deine Schule befindet.

Unter Vorbehalt kann man allerdings sagen, dass man doch hin und wieder in den Verordnungen Härtefälle (wie z.B. Krankheit) finden kann, die eine Versetzung dennoch ermöglichen.


Knoerf  26.06.2024, 18:08

Selbst im gleichen Bundesland, hat jede Schule andere Anwesenheitsregeln, vielleicht ist sogar jedes Schuljahr an der gleichen Schule anders. Ich spreche aus Erfahrung. :)

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AufGleichstand  26.06.2024, 18:17
@Knoerf

Ich weiß, was du meinst, muss dir allerdings trotzdem widersprechen.

Jedes Bundesland erlässt hinsichtlich der Schulform eine Versetzungsordnung. Diese ist bindend. Die Schulen können für sich diesbezüglich keine eigene Regelungen schaffen.

Mir ist das Problem bekannt, dass unterschiedliche Schulen unterschiedliche Regelungen haben und das innerhalb eines Bundeslands. Diese Abweichungen und daraus ggf. für den Schüler folgenden Sanktionen sind rechtswidrig.
Ein Widerspruch gegen Verwaltungsakte der Schule können oftmals Abhilfe schaffen, was an der hohen Erfolgsqoute der Rechtsmittel gegen Schulen abgeleitet werden kann.

Es gibt durchaus Regelungen, die eine Schule für sich über die Schulkonferenz beschließen kann, aber der Sachverhalt des Fragestellers ist hiervon nicht betroffen.

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Wenn man über 50% der Unterrichtszeit fehlt kann das Fach nicht gewertet werden heißt theoretisch nein praktisch meistens ja

Das ist nicht immer gleich.

Mit mir ist eine zur Schule gegangen, die eigentlich überall nur Einser oder Zweier hatte. Wegen Magersucht war sie ein 3/4 Jahr nicht da, von kurz nach den Halbjahreszeugnissen der zehnten Klasse bis zum Herbst in der 11. Sie hat in die elfte Klasse dürfen, hat aber während ihres Psychatrieaufenthalts dort auch 'Schule' gehabt - also, sie hat Unterlagen von unserer Schule bekommen und die dann dort bearbeiten sollen.

Eine andere war nur einen Monat nicht da wegen einer Reha, war davor schon immer eine mittelmäßige Schülerin, das war auch in der Zehnten. Sie hat das Verpasste nicht aufholen können, sie hat die zehnte Klasse dann an einer Realschule wiederholt.

Beides in Baden Württemberg an Gymnasien, im Jahr 2016.

Wie das in anderen Bundesländern, Schularten und Jahren ist, keine Ahnung.

Nein, bei nachgewiesener Krankheit nicht. Du hast ja dann vom anderen halben Jahr Noten und die zählen dann.