BKA Studium - wie lange verpflichtet man sich nach dem Studium beim BKA zu bleiben?
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für das verkürzte Studium beim BKA, da ich bereits einen Bachelorabschluss in einem Verwaltungsstudiengang besitze.
Ich möchte auf lange Sicht hin zurück in die Heimat (BW). Nun ist meine Frage, wie lange ich mich nach dem erfolgreichen Studium beim BKA verpflichte dort zu bleiben? Bzw. Ab wann es möglich ist zur Lapo oder BPol zu wechseln?
Vielen Dank schonmal im Voraus :)
5 Antworten
Erstmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!:)
Durch das duale Studium als Kriminalkommissar/-in beim BKA erlange ich die gleiche Laufbahn wie durch das "reguläre" Studium an der Polizeihochschule. Von daher kann ich mich grundsätzlich auch auf lange Sicht hin bei der Lapo oder BPol bewerben bzw. mich versetzen lassen.
Allerdings geht es mir darum, dass ich durch mein vorheriges Studium das Studium beim BKA auf 2 Jahre verkürzen kann, aber nicht weiß, wie lange bzw. ob ich danach beim BKA bleiben müsse um mich zur BPOL oder Lapo versetzen lassen zu können. Das heißt, ich bin mir nicht sicher, ob ich mich danach erstmal für ein paar Jahre beim BKA verpflichten lassen müsse?
Ich hoffe, das ist nun verständlicher :D
Du kannst im Vollzug ja gar nichts damit anfangen! Du wirst für die Führung ausgebildet. Zum Polizeirat, soviel ich weiß - oder?
Was soll die LaPo da mit dir? Die haben genug Leute in den eigenen Reihen, die um den Aufstieg kämpfen!
Was nicht heißen soll, dass man sich nicht ggf bewerben kann. Muss man die Stellenprofile lesen.
Und Bund ist es ja sowieso ....
Gruß S.
Verstehe ich nicht. Du kannst jederzeit den Antrag auf Versetzung stellen.
In den Polizeivollzugsdienst? Ich glaube das geht nicht.
Ich wüsste nicht, dass das überhaupt so ist.