Bis wann muss der Mieter einen (Teil-)Stromausfall beheben?

3 Antworten

Du meldest an den Vermieter, was er daraus macht ist nicht dein Problem.

Fristen gibt es nicht, da Handwerker grundsätzlich nicht warten, dass jemand anruft.

Wird die Bewohnbarkeit eingeschränkt, rechtfertigt das zur Mietminderung. Geht der Kühlschrank aus und es verderben Nahrungsmittel, gilt die Schadensersatzregelung.

Du kannst auch selbst einen Elektriker rufen --> Schadensanalyse

Die Kosten kannst du dann dem Vermieter übergeben. --> Mietvertrag checken --> Kleinreparaturklausel.

Moment: Du schreibst, dass die Sicherung für die Küche dieselbe ist wie für das Wohnzimmer. In der Küche ist aber Strom da, im Wohnzimmer nicht? Das ist ein alarmierender Zustand! Wenn es wirklich so ist, dann hast Du eine Unterbrechung im Kabel. Hier kann etwas verschmort, eine Verteilerdose (falls es so was bei Dir noch gibt) verbrannt sein oder andere unschöne Dinge mehr.

Mein Rat (auch wenn Dir das noch mehr Störung verursacht): Sicherung raus. Hänge den Kühlschrank per langes Kabel an eine andere Steckdose, die an einer anderen Sicherung hängt. Sage dem Vermieter, dass Brandgefahr besteht. Ein Elektriker muß die Ursache finden!

Hi,

Alle Sicherungen aus und einschalten.

FI auf test auslösen, Hebel ganz nachunten drücken und einschalten.

Alle Räume mit Steckdosen prüfen(Leuchte mit Stecker).

Schauen wo Strom ist und wo nicht.

Der balkon ist am Wohnzimmer angeschlossen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus