Bis wann ist man für euch Kind, ab wann Jugendlicher und ab wann erwachsen?

Kind bis 14 27%
Erwachsener ab 18 27%
Kind bis 16 18%
Jugendlicher 14-18 9%
Erwachsener ab 21 9%
Êrwachsener über 21 9%
Jugendlicher 16-18 0%

11 Stimmen

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Kind bis 14

Hallo,

Bis zum 14. Geburtstag ist man ein Kind, ab dem 14. Geburtstag ist man Jugendlicher, ab dem 18. Geburtstag ist man Heranwachsender und ab dem 21. Geburtstag ist man Erwachsener.

Liebe Grüße


NeuerNutzer99  18.05.2019, 21:57

Das wurde in den 70ern geändert. Nun ist man mit 18 erwachsen und nicht wie vorher mit 21. Volljährig ist ein Synonym für (gesetzlich) erwachsen.

Footballfreak1  20.12.2018, 16:23

Also bis 14 kind dann ab 14 jugendlich und ab 18 erwachsen. Lediglich im jugendstrafrecht ist man erst ab 21 erwachsen aber ansonsten gilt man in deutschland mit 18 als erwachsen.

BrightSunrise  20.12.2018, 17:46
@Footballfreak1

Joah. Ich wollte aber mit meiner Antwort, die ja nun auch schon ein Weilchen her ist, verdeutlichen, dass man erst ab 21 Jahren in allen (rechtlichen) Bereichen als erwachsen gilt.

Jugendlicher 14-18

In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).

Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629§§ 164 ff. BGB.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:

  • Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
  • Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
  • Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.

Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.

Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).

Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.

Kindheit – Wikipedia

Woher ich das weiß:Recherche

Naja, gesetzlich ist das ja klar definiert, aber man könnte da durchaus etwas aussetzen, wenn man jeden Einzelfall beachten würde.

Ich finde:

Kind, bis man in die Pubertät kommt

Jugendlicher als Zwischenphase

Erwachsener, sobald man sein Leben eigenständig auf die Reihe bekommt

Da es aber nicht möglich ist, jede Person einzeln zu bewerten, sind die gesetzlichen Vorgaben, sprich 14 und 18, schon in Ordnung.

Das kann man so generell nicht sagen. Ich zum Beispiel war schon mit 12 beleidigt, wenn man mich ein Kind genannt hat, andere Leute für sich mit 14/15 noch wie ein Kind. Erwachsen ist für mich auch nicht das selbe wie volljährig. Ich selbst habe mich erst mit über 20 erwachsen gefühlt, da ich davor das Gefühl hatte noch zu wenig über das Leben zu wissen und noch nicht unabhängig und mit beiden Beinen auf dem Boden zu stehen.

Êrwachsener über 21

Der geistige Reifeprozess dauert meiner Meinung nach bis weit über die 20 hinaus.

Klar Ausnahmen bestätigen die Regel, aber die meisten jungen Leute im Alter von 18-22 die ich kenne, sind dermaßen unreif, intolerant, homophob etc. Sie wissen auch gar nicht was richtige Liebe bedeutet und verwechseln dies gern mit Schwärmerei.