Wann ist man nicht mehr Jugendlich?Wann zählt man zum Erwachsenem?
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In den "Erwachsenenkreis" wird man so gesehen mit 13-15 mit Jugendweihe/Konfi aufgenommen. Mit 18 ist man nicht mehr minderjährig. Aber leider ist nicht jeder der volljährig ist, auch ERWACHSEN. Man ist nicht mehr jugendlich, aber noch nicht erwachsen. Ausgereift ist man erst, wenn sich durch das eigene Verhalten und die Fähigkeit Verantwortung zu tragen und zu übernehmen ein starker Charakter mit Lebenserfahrung bildet. So meine Meinung.
Vom Jugendlichen zum Erwachsenen zu werden ist ein fließender Prozeß, dafür gibt keine eindeutige und für alle geltende Grenze. Mit 18 ist man zwar volljährig, aber Du kannst auch an Deinen Altersgenossen sehen, daß manche selbständiger sind und andere nicht. Menschen sind verschieden, auch in dieser Sache. Gruß, q.
Manche sind wirklich mit 20 erwachsen, andere mit 30 immer noch nicht.Das ist keine Frage des Alters oder des Berufes sondern eher der geistigen Reife.
In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).
Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629, §§ 164 ff. BGB.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:
- Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
- Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
- Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.
Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.
Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).
Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.
es fällt mir schwer, da eine konkrete zahl zu nennen denn: nicht jeder entwickelt sich gleichermaßen schnell und nicht bei jedem, läuft das leben geregelte standard werde. jemand der seine jugend nicht richtig ausleben könnte, wird die zeit in die länge ziehen zb. daher sag mal ich mal: im schnitt, endet das jugendlich sein bei den meisten leuten mit 20-23. das die zeit, wo für gewöhnlich folgende dinge passieren. ausbildung fertig und festangestellter geselle, eigene wohnung, eigene haushaltsführung und verantwortung. in gewissen fällen, wie zb bei jugendlich, die schon mit 16 ein kind bekommen haben und daher vll auch schon früh alleine wohnen, kann es auch schon vorher eintreten und bei anderen, kann es länger dauern. aber allgemein würde ich sagen, sollte das jugendlich sein und das jugendlich verhalten, mit 25 vorbei sein, sonst gilt man ganz schnell als unreif. das ich definitiv nicht mehr jugendlich bin, habe ich mit 23 gemerkt, als in im kreise einer berufsschulklasse von 17-19 jährigen waren, die alle noch zu hause wohnten, in der freizeit keine pflichten hatten und für die nur party, freunde und unternehmung an der tagesordnung waren. da hatte ich das gefühl, das die 4-6 jahren, die mich und die trennen, sich anfühlen als wäre ein 18 jähriger mit einem 10 jährigen unterwegs