Bin ich verpflichtet meiner Mutter in der Ausbildung Geld zu geben?

13 Antworten

Meine Kinder mussten auch beide mit Beginn ihrer Lehrzeit einen Teil ihres Geldes "abgeben". Erfreut waren sie beide nicht gerade, aber ich habe das Geld für beide angelegt und mit ihrem Auszug haben es beide sozusagen zurück bekommen. Ich weiß nicht wie es andere Eltern machen, viele können sicher nichts zurücklegen. Meine Kinder haben sich sehr darüber gefreut und ich finde etwas der Familie in der man wohnt, isst, schläft...zurückzugeben ist selbstverständlich und nicht schlimm. FAMILIE

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LuClRa  11.11.2019, 20:40

So machen meine Eltern es auch. Ich hätte eh Geld freiwillig abgegeben. Nu sparen sie es für mich.

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Verpflichtet?

Wer hat deine Mutter verpflichtet dir den Po abzuwischen und dich bei deinen Alpträumen zu trösten?

So etwas nennt man Familie!

...und in einer Familie wirtschaftet man gemeinsam! Wenn die Kinder ein eigenes Einkommen haben geben sie einen Teil für das gemeinsame familiäre Wirtschaften ab!

Das macht Erwachsen und hilft......

Einklagen können deine Eltern Kostgeld nicht, aber wenn du zb nachweislich genug verdienst, um dir dein Essen selbst zu kaufen, dürfen sie natürlich den Kühlschrank abschließen und dir sagen, dass das ab sofort dein Problem ist.

Normalerweise ist es eine Frage des Anstands. Kindergeld reicht bei weitem nicht aus ein Kind groß zu ziehen.

Und wenn das Kind dann anfängt selber geld zu verdienen, ist es nur Recht und Billig, dass es etwas zum Familienhaushalt beisteuert.

Wenn du so viel verdienst, dass du ausziehen kannst, dann kannst du das mit Erlaubnis deiner Eltern auch tun. Das Kindergeld stünde dir dann auch zu. aber ob du deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst ist eine ganz andere Frage.


Jameszoom  12.11.2019, 23:37

Du weißt doch gar nix über die Familienumstände? Wenn das Kind schon sagt, etwas zu "müssen", sehe ich dahinter einen Druck von der Mutter, die fordert. Auch nicht jede Mutter hat Anstand verdient.

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Eigentlich "Ja" - Oder möchtest du, dass du für die 204 Euro Kindergeld, die deine Mutter für dich kriegt nur ein kaltes Zimmer, ohne Strom, Ohne Warmes und kaltes Wasser, keine Wäsche gewaschen, kein Essen auf dem Tisch haben?

Also einfach nur ein möbliertes Zimmer, mehr gibts eigentlich nicht für das bisschen Geld! Alles was in deinem Zimmer ist gehört nicht dir, sondern deinen Eltern, also auch Klamotten, Fernseher, Handy, solange du nicht 18 bist!

Und es könnte noch schlimmer kommen - du hast Zuhause mitzuarbeiten, wenn es verlangt wird

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Also was passt dir daran nicht, etwas Geld monatlich abzudrücken um alles so bequem zu haben wie bis jetzt?


Jaegerluecke  11.11.2019, 21:11
Alles was in deinem Zimmer ist gehört nicht dir, sondern deinen Eltern, also auch Klamotten, Fernseher, Handy, solange du nicht 18 bist!

Eigentum kennt die Altersgrenze 18 nicht. Auch ein Kind mit 14 Jahren kann fraglos Eigentümer einer Sache sein.

Den Rest lasse ich mal unkommentiert, da er wohl polemisch gemeint sein soll, denn natürlich ist das Kindergeld nicht einzig zu dem Zweck ausgezahlt. Würde eine Mutter ihr Kind dem " kaltes Zimmer, ohne Strom, Ohne Warmes und kaltes Wasser, keine Wäsche gewaschen, kein Essen auf dem Tisch" aussetzen, dann ist das Jugendamt schneller als man Kindergeld sagen kann.

Der § 1619 BGB meint ausdrücklich keine Geldzahlung, dass wäre dann die Norm folgend, § 1620 BGB und dort steht der Knackpunkt "volljährig". Aber auch das ist keine Pflicht.

Da der FS 14 ist würde ich es mal dabei belassen. Die Unterhaltsverpflichtung besteht bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Jugendliche, die erste Berufsausbildung abschlossen hat.

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Leestigter  11.11.2019, 23:36
@Jaegerluecke

Träum ruhig weiter, die Realitat ist was anderes:

Wie man auf die dümmliche Idee kommen kann zu glauben dass Kinder ohne Zustimmung der Eltern Eigentum erwerben können erschliest sich mir nicht! Da haben IMMER die Eltern das Recht auf die Sachen und Gelder!

Genauer : "Die Eltern haben das gesetzliche Recht, das Eigentum der Kinder zu verwalten." - hast du wohl nicht kapiert oder erst gar nicht gewusst!

Eltern haben nach § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Personensorge für ihre Kinder. Eltern sind verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und für sie zu sorgen. Wie sie dies tun, lässt der Gesetzgeber im Prinzip aber offen und räumt Eltern damit eine große erzieherische Freiheit ein.  

Klipp und klar dürfen Eltern ihren Kindern sogar selbst von eigenem Taschengeld angeschaffte Handys und Spielekonsolen abnehmen, "Es ist dann zulässig, einem Kind das Handy wegzunehmen, wenn es sich dabei um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Wenn die Eltern das Kind damit also erziehen und sein Fehlverhalten bestrafen wollen“, sagt der Oldenburger Rechtsanwalt Burkhard Bühre von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wieso du mir unterstellst ich hätte den 1619 als Geldzahlung eingebracht kann ich nicht nachvollziehen - da ich den sogar zitiert habe kann jeder Depp selbst lesen dass hier nur von " Dienste zu leisten" geschrieben wird. Kein Grund, das in Geldzahlungen umzumünzen, so wie von dir unterstellt!

Auf den anderen Unsinn gehe ivh nicht weiter erin, wer so Dinge verdreht, mit dem kann man nicht diskutieren!

Du hast nicht kapiert, dass dieser 15jahrige, der gerne ausziehen würde nicht bis zu Ende gedacht hat, was das alles bedeutet - das du jedes Wort für bare Münze nimmst und nicht verstanden hast, dass ihm damit nur aufgezeigt wird, was er alles derzeit "kostenlos" kassiert ist bei dir nicht ansatzweise angekommen! Dass es nicht angehen kann, dass er meint seine Eltern würden für die paar Euros Kindergeld und das was sie dafür leisten noch Gewinn erzielen habe ich mit meinen Ausfuhrungen versucht gerade zu rücken!

Und dann kommt sowas wie du und nimmt das für bare Münze - du bist nicht auf dem Leverl hier zu diskutieren, sorry!

Lies dich erst mal ein, bevor du solchern zusammengesponnenen Unsinn als Kommentar schreibst,

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Jaegerluecke  12.11.2019, 12:34
@Leestigter
Wie man auf die dümmliche Idee kommen kann zu glauben dass Kinder ohne Zustimmung der Eltern Eigentum erwerben können erschliest sich mir nicht!

z.B. Möglichkeit 1: § 110 BGB i.V.m § 433 BGB; Möglichkeit 2: § 516 BGB -- nun mag man das natürlich für eine dümmliche Idee des Gesetzgebers halten. Meine persönliche Meinung ist dort irrelevant, der Gesetzgeber hat entschieden.

Die Eltern haben das gesetzliche Recht, das Eigentum der Kinder zu verwalten." - hast du wohl nicht kapiert oder erst gar nicht gewusst!

Das ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht. Die hat auch gar nichts mit dem Eigentum zu tun.

Klipp und klar dürfen Eltern ihren Kindern sogar selbst von eigenem Taschengeld angeschaffte Handys und Spielekonsolen abnehmen,

Das hat trotzdem nichts mit dem Erwerb des Eigentums zu tun. Allein das es im Familienrecht steht sollte schon Aufschluss über den Regelungscharakter geben.

Du hast nicht kapiert, dass dieser 15jahrige, der gerne ausziehen würde nicht bis zu Ende gedacht hat, was das alles bedeutet

Das ist lediglich eine Vermutung von dir. Kannst du verfolgen entspricht nicht den Tatsachen.

das du jedes Wort für bare Münze nimmst und nicht verstanden hast, dass ihm damit nur aufgezeigt wird, was er alles derzeit "kostenlos" kassiert ist bei dir nicht ansatzweise angekommen!

Richtig, ich habe sogar geschrieben das es keine "bare Münze" sei. "Den Rest lasse ich mal unkommentiert, da er wohl polemisch gemeint sein soll,"

Kein Grund, das in Geldzahlungen umzumünzen, so wie von dir unterstellt!

Es wird der Paragraph von dir verlinkt dann und dann kommt der Satz:

Also was passt dir daran nicht, etwas Geld monatlich abzudrücken um alles so bequem zu haben wie bis jetzt?

Die Verknüpfung hast du selber angestellt.

Nun du darfst von dem Kommentar selbstverständlich halten was du möchtest und auf deinem Standpunkt bestehen. Dich überzeugen will ich auch - da offensichtlich unmöglich - gar nicht. Der FS kann nun wenigstens einen richtigen Kommentar lesen; ob er sich dabei für deinen oder meinen entscheidet soll er selber entscheiden. Obwohl es ja eigentlich sehr leicht fallen wird.

Lies dich erst mal ein, bevor du solchern zusammengesponnenen Unsinn als Kommentar schreibst,

Dass kann man beim geschriebenen wirklich nur zurückgeben.

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Leestigter  12.11.2019, 13:26
@Jaegerluecke
Die Eltern haben das gesetzliche Recht, das Eigentum der Kinder zu verwalten." - hast du wohl nicht kapiert oder erst gar nicht gewusst!
Das ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht. Die hat auch gar nichts mit dem Eigentum zu tun.

Dumm nur, dass es halt so ist, wie es ist - "Recht", nicht "Pflicht"

Im öffentlichen Recht haben Behörden und Verwaltungen das Elternrecht als unmittelbar geltendes Grundrecht zu beachten (Bindung wegen Art. 1 Abs. 3 GG). https://www.jugendaemter.com/tag/sorgerecht/

Richtig ist also, dass deine persönliche Meinung nicht zählt!

Danach ging es um Wegnahme und du hast daraus ein "hat nichts mit dem Erwerb zu tun" gemacht, das in dem Satz nicht angesagt war

Meine "Vermutung zum ausziehen" ist wie folgt vom Fragesteller untermauert "Könnte ich eigentlich ausziehen bin schließlich 15 ich will auch nicht mehr wirklich hier sein weil es hier nur noch Stress gibt egal was immer bin ich schuld deswegen will ich hier nicht sein "

Also keine Vermutung, sondern einfach nur hochgescrollt und GELESEN!

Und als letztes noch verdrehst du das Wort im Mund:

Es wird der Paragraph von dir verlinkt dann und dann kommt der Satz:
Also was passt dir daran nicht, etwas Geld monatlich abzudrücken um alles so bequem zu haben wie bis jetzt?

Du musst hier nicht lügen - Jeder kann selbst hochscrollen und lesen was da wirklich steht

Und es könnte noch schlimmer kommen - du hast Zuhause mitzuarbeiten, wenn es verlangt wird
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Ich schreibe, es könnte noch schlimmer kommen, er könnte Zuhause mitarbeiten müssen (Für dich ist "mitarbeiten" das selbe wie "zahlen"?)

Danach kommt der link und dann KOMMT ERST DER AUSZUG in dem wieder steht: "in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."

Und so wie "mitarbeit" ist "Dienste zu leisten" für dich "Bezahlung"?

Danach springe ich (für den, der das kapiert hat) wieder auf die Frage zurück und frage ihn, ob er sich das nicht alles (mögliche Minimumunterstützung Kost und Logie, Mitarbeit im Haushalt) nicht ersparen will, wenn er durch abdrücken von etwas Kohle dem aus dem Weg gehen kann?

Ich schrieb ja,

Lies dich erst mal ein, bevor du solchern zusammengesponnenen Unsinn als Kommentar schreibst,

Umnd ich hatte recht nach den weiteren Lügen, Verdrehnungen und ausgelassenen Zitaten von dir!

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Jaegerluecke  12.11.2019, 14:35
@Leestigter

Du vermischt nun einiges. Falsch ist es im Grundsatz nicht, im konkreten aber schon. Zunächst das Grundgesetz, die Eltern sind nicht Grundrechtsverpflichtet. Behörden Gerichte, allg. Verwaltungen sind es. Das was im Familienrecht über die Vermögenssorge steht ist eine sog. Dispositionsbefugnis. Dass heißt, die Eltern dürfen über bestimmte Dinge rechtsgeschäftlich verfügen, beispielsweise das Vermögen (Dazu zählen auch Eigentumswerte). Das heißt nicht das die Eltern Eigentümer sind.

Gut, dann haben wir einen Dissens im Sprachgebrauch.

Alles was in deinem Zimmer ist gehört nicht dir, sondern deinen Eltern,

Ich verstehe unter gehören die juristische Eigentumsposition. Deshalb habe ich die erklärt und danach ist es eben so, dass Sachen nicht den Eltern gehören, sie haben lediglich bis zum 18. Lebensjahr die Dispositionsbefugnis. Zur Wiederholung Dispositionsbefugnis ≠ Eigentum -- Meinst du "gehört" nun als Besitzrecht, dann steht dies ohne weiteres dem Kind zu. Besitz ist nur die tatsächliche Sachherrschaft, die haben Kinder auch.

Das die Eltern dem Kind Gegenstände bis zu einem Gewissen Grad wegnehmen dürfen ist richtig. Die Gegenstände die du aufgezählt hat sind es jedoch nicht. Essen oder Kleidung dürfen die Eltern nicht vorenthalten. Allenfalls das Lieblingsessen oder die teure Hose von Designer X. Dann musst du es aber auch genau so schreiben oder es nicht ins Recht ziehen, denn da sind Begriffe weitgehend festgelegt.

Du musst hier nicht lügen - Jeder kann selbst hochscrollen und lesen was da wirklich steht

Ja das kann und sollte man tun ich habe es lediglich zitiert. Du verlinkst den Gesetzestext und zitierst ihn, dann steht dort:

Also was passt dir daran nicht, etwas Geld monatlich abzudrücken um alles so bequem zu haben wie bis jetzt?

Dazu habe ich schon geschrieben, der § 1619 BGB bezieht sich ganz eindeutig nicht auf Geldleistungen. Fragen kannst du, was passt dir nicht im Haushalt mitzuhelfen.

Nun zu der Frage des FS muss er mit 16 von seinem Ausbildungsgehalt Geld an die Eltern zahlen? Nein, im Gegenteil. Sie müssen ihn bis zum Ende (spätestens bis 25) seiner ersten Ausbildung unterhalten. Der Umfang steht z.B. in § 1610 BGB. Gesamter Lebensbedarf sind auch Essen, Kleidung warmes Wasser etc.

Ich schreibe, es könnte noch schlimmer kommen, er könnte Zuhause mitarbeiten müssen (Für dich ist " mitarbeiten" das selbe wie "zahlen"?)

Das hast du nicht geschienen. Du hast einen Gesetzestext zitiert, den du nicht verfasst hast und dann kommen deine Eigenen Worte. Welche sich auf eine Geldzahlung beziehen. Nein, dass hast nicht du geschrieben das ist einfach irgendwas zusammenhanglos in den Raum geworfen. Aber da du es genau richtig siehst, dass eine Geldzahlung in dem § 1619 BGB falsch ist, ist das Ergebnis richtig und der Weg dahin irrelevant.

wenn er durch abdrücken von etwas Kohle dem aus dem Weg gehen kann?

Mögliche interpretation, aber dazu gibt es hier keinen Anhaltspunkt. Die Frage ist eindeutig einzig die Pflicht nach der Geldleistung und die besteht nicht.

Umnd ich hatte recht nach den weiteren Lügen, Verdrehnungen und ausgelassenen Zitaten von dir!

Lügen, Verdrehungen und "ausgelassene" Zitate? Ich bitte dich, es mangelt dir an Ausdrucksvermögen. Schon "ausgelassenes Zitat" ist unlogisch. Entweder es wird zitiert oder nicht. Du hast durchaus - das gestehe ich dir zu - die Antwort anders gemeint, dann schreib es auch so. So ist es falsch und unverständlich. Das ist nun aber durch die Beiträger geändert. du hast dich ja erklärt und das Ergebnis ist klar und durchaus ein passabler Rat.

Er ist nicht verpflichtet, kann es aber machen um dadurch einer evtl. Pflicht zur Mithilfe im Haushalt entgehen zu können.

Ein Satz, ist nicht schwer und unmissverständlich. Ich vermute aber, dass dir das hier auch nicht gefällt und du ein Ego nun nochmal streichen musst. Das musst du für mich nicht. Das Egebnis ist so wie wir es beide für richtig erachten. Dein Weg dahin muss man nicht nachvollziehen, aber wenigstens kommst man da an.

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Leestigter  12.11.2019, 14:45
@Jaegerluecke

Du lügst schon wieder, und deshalb beende ich das hier:

Das hast du nicht geschienen. Du hast einen Gesetzestext zitiert, den du nicht verfasst hast und dann kommen deine Eigenen Worte. Welche sich auf eine Geldzahlung beziehen.

Zuerst das von mit geschriebene wie beschreiben , dann der Link und dann der Linktext und dann meine zusammenfassener Satz (zumindest gibst du mittlerweile zu, dass da noch der Linktext kommt, das hast du ja vorhin auch abgestritten und verdreht!)

Lassen wir es, gegen einen notorischen komme ich nicht an, da ist mir meine Lebenszeit wichtiger!

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Tschaikowsky65  12.11.2019, 14:54
@Leestigter

Also juristisch ist es korrekt dargestellt. Für mich liest sich der Ausgangsbeitrag auch so als gäbe es eine Pflicht zur Zahlung für den Fragesteller. Die besteht, wie dargestellt wurde, nicht.

Eine Lüge stellt sich, nähme ich das nun auch aus dem Recht, anders da. Die Ausführen bzgl. Eigentums sind juristisch in der Tat korrekt. Zumindest fachlich falsch ist der Beitrag von JaegerLuecke nicht. Allenfalls in eurem gegenseitigen Verständnis wie was gemeint sein soll.

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Leestigter  12.11.2019, 15:01
@Tschaikowsky65

Schön, dass da sich noch jemand einmischt!

Ich muss mir hier nicht vorlügen lassen, Zitat:

Es wird der Paragraph von dir verlinkt dann und dann kommt der Satz:

Jeder, der hochscrollen kann kann lesen, dass ich erst was von MITARBEIT! schrieb, dann den Link, DANN DEN LINK ZITIERT und dann (ob das nun jeder versteht oder nicht) zusammenfassend geschrieben habe ob es Ihm lieber ist etwas abzugeben oder ob er auf die Grundnahrungsmittel + Bude + Hausarbeit beschränkt dort hausen, aber dafür sein Geld behalten will.

Anlügen lassen und Worte verdrehen lassen muss ich mir nicht antun - alles weitere diskutier mit dem Lügner!

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Jaegerluecke  12.11.2019, 17:21
@Leestigter

Frage des FS, bin ich verpflichtet Geld an meine Mutter zu zahlen? Deine Antwort beginnt mit „Eigentlich ja“ - das ist falsch. Dein Bezug auf Kindergeld ist falsch denn der Umfang an Unterhalt ist viel größer. Also auch das nicht das Minimum.

Dann kommt der Teil in dem du schreibst die Eltern hätten das Eigentum was mit 18 übergehen würde. Haben sie nicht auch falsch. Darauf schreibst du „und es könnte noch schlimmer kommen“ auf Sätze von denen keiner juristisch korrekt ist. Zitierst dann die Mithilfe welche so der Bezug zur Fallfrage oben keinen Bezug zum Geld hat, du meinst das nicht so okay, kapiert zum Glück wäre ja auch falsch. Nehme ich so an, soll nicht verbunden werden, ist dann ein interessanter Exkurs fragt sich warum man dann nicht die norm die der folgt genommen hat. Die wäre spannender.

Dann kommt man zu deiner (vielleicht rhetorischen) Frage. Einzig das ist richtig, du stellst dem FS eine Frage. Von der wir nun wissen, eine Pflicht hat er nicht.

Ich kann doch nichts dafür das du juristisch nicht genau Bescheid weißt, keiner muss das, aber dir scheint ja sogar der Hinweis nicht zu gefallen, das alles komplett falsch ist.

Du magst mich gerne als Lügner darstellen, das ist mir gleichgültig, zumindest schreibe betreiben ich keinen Dilettantismus, was dich dann zu Lügner hinreißen lässt, denn fachlich ist da kein Argument zu holen. Sei es drum.

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Jaegerluecke  12.11.2019, 17:22
@Tschaikowsky65

Das wird den Kommentartor nicht gefallen. Es ist auch leider Aussichtslos die Rechtslage zu beschreiben, der hat seine eigene Interpretation.

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