Bin ich Japanerin, Deutsche oder Chinesin?
Also ich hätte eine Frage, weil meine Eltern also meine Mutter ist von Geburt her Chinesin und mein Vater Deutscher. Ich wurde in Japan geboren, weil meine Eltern dort mal wohnten. Einen Deutschen Reisepass hab ich auch also als ich nach Deutschland kam (war ein Jahr alt gewesen).
Was bin ich nun?
3 Antworten
Biologisch bist du halb chinesisch und halb deutsch. Mit der Staatsangehörigkeit ist das so eine Sache, weil hier die Länder unterschiedliche Gesetze haben, die ich nicht alle kenne. Meistens Spielt aber die Staatsangehörigkeit der Eltern eine sehr entscheidende Rolle, ob der Geburtsort berechtigt die Staatsangehörigkeit dieses landes zu bekommen, hängt dagegen von sehr vielen Detailfragen, wie z.B. der Aufenthaltsdauer nach der Geburt dort ab und manche Länder sehen das gar nicht vor.
Keine Japanerin. Der Geburtsort beschenkt dich hier nicht mit einer Staatangehörigkeit ;)
Du bist Deutsch und Chinesisch (auch wenn du keinen chinesischen Pass hast, kannst du diesen beantragen)
vermutlich deshalb, weil in japan keine doppelte staatsangehörigkeit erlaubt ist?
weiß ich nicht, aber es wurde nie erwähnt, dass sie 2 angehörigkeiten hat.
Es wurde eigentlich auch nicht welche staatsangehörigkeit die fragestellerin besitzt, sie hat nur erwähnt, dass sie einen deutschen reisepass hat. Mit diesen informationen kann man also nicht viel anfangen?
Einen deutschen Reisepass bekommen nur deutsche Staatsangehörige. Ausländer mit festem Wohnsitz in D müssen ihre Ausweispapiere i.d.R. über Botschaft oder Konsulat des Landes dessen Staatsangehörigkeit sie haben beantragen.
Und bevor die Frage zu Flüchtlingen kommt: Die haben meistens noch keinen festen Wohnsitz sondern nur einen vorübergehenden und dann ist die zuständige Ausländerbehörde für die (Ersatz)Dokumente zuständig.
Ich denke doch, dass in den meisten Ländern erstmal die Staatsangehörigkeit der Eltern ausschlaggebend ist, ob man Ausländer oder Staatsangehöriger mit Geburt wird. Die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes kann man glaube ich meistens erst mit erreichen der Volljährigkeit beantragen und dann muss man weitere Auflagen/Voraussetzungen erfüllen, die jedes Land für sich festsetzen kann. Wer in seinem Geburtsland aufgewachsen, zur Schule gegangen etc. ist, also praktisch wie ein Inländer dort lebt, hat meistens höhere Chancen darauf als jemand der alle paar Jahre woanders auf der Welt lebt.
Stichworte hier sind: Abstammungsprinzip (Jus sanguinis) und Geburtsortprinzip (Jus soli).
Du bist nicht Japanisch, denn Japan hat kein Jus soli.
Da sowohl Deutschland als auch China das Jus sanguinis anwenden, könnte beides greifen - aber auch hier gibt es auf beiden Seiten Einschränkungen.
Wir müssten wir noch wissen, ob deine Mutter in Japan eine Daueraufenthaltsgenehmigung hatte in der Zeit wo du geboren wurdest?
Wenn ja, bist du Deutsche. Ansonsten bist du jetzt in einer Grauzone - sofern du noch <18 bist, könntest dir aussuchen welche Staatsbürgerschaft du hast.
Bin nicht sicher wie es mit >=18 ist, denke aber das du dann Deutsche bist.
Interessant. Aber wenn die Eltern dort gewohnt haben, würde man ja automatisch denken, dass der FS dann Japanerin wäre.
Ist doch eigentlich so ähnlich, wenn jetzt z.B. ein türkisches Ehepaar nach Deutschland kommt und hier ein Kind bekommt. Dann hätte das Kind Anrecht auf die türkische und/oder deutsche Staatsangehörigkeit oder?
Ich habe bestimmt einen Denkfehler. Dann entschuldige ich mich dafür.