Anspruch auf BAB trotz relativ hohem Gehalt?

5 Antworten

Wenn du noch unter 25 bist, dann kämen ja auch noch derzeit 204 € Kindergeld dazu, bei 1364 € Brutto solltest du nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet als Single mit Steuerklasse 1 um die 1045 € Netto auf dein Konto bekommen.

Dann hättest du jeden Monat um die 1250 € zur Verfügung, alleine dein Nettoeinkommen schließt BAB - mit hoher Wahrscheinlichkeit aus, dazu kannst du dir aus dem Internet einen kostenlosen BAB - Rechner suchen.

Kindergeld wird bei der Berechnung des BAB - auch nicht berücksichtigt, gilt also nicht als Einkommen.

Ohne Kindergeld hättest du dann also um die 1045 € Netto, nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) vom Jobcenter blieben dir unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ( bei min.1200 € Brutto max. 300 € Freibetrag ) von deinem Netto ca.745 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, dazu kämen dann noch deine 204 € Kindergeld.

Du würdest dann vorerst auf etwa 950 € anrechenbares Gesamteinkommen kommen, würdest du also einen ALG - 2 Antrag stellen und das Jobcenter euch nicht als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ansehen ( was in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens unterstellt werden dürfte ) stünde dir als Bedarf derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + deine 300 € Kopfanteil der Warmmiete.

Dein Bedarf läge also bei min.um die 724 €, dein anrechenbares Gesamteinkommen aber bei ca.950 €, also um die 225 € über deinem Bedarf.

Dann könntest du zwar wenn du auf dein KFZ - angewiesen wärst für eine einfache Strecke pro KM - 0,20 € veranschlagen, dann würdest du bei 21 Km für eine Strecken bei angenommen 5 Tagen die Woche und 20 Arbeitstagen im Monat auf 420 Km x 0,20 € = 84 € kommen dazu könntest du noch die KFZ - Haftpflicht in Abzug bringen.

Da in den 100 € Grundfreibetrag 30 € Versicherungspauschale enthalten sind, könntest du diese vorher in Abzug bringen, die verbleibenden 70 € müsstest du zunächst erst einmal für deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen einsetzen, es blieben dann von den angenommen 84 € nur noch um die 14 € übrig, die dann diese 70 € übersteigen würden.

Könntest dann diese ca.14 € von deinen übersteigenden ca.225 € über Bedarf abziehen, dennoch blieben dann um die 210 € pro Monat übrig und wenn du weniger für deine KFZ - Haftpflicht zahlen musst, dann würde auch da kein Anspruch mehr auf eine ALG - 2 Aufstockung bestehen.

Eventuell käme ja noch der Beitrag für Rundfunk von monatlich 17,50 € dazu, den müsste einer von euch zahlen, denn ohne BAB - würdest du nicht befreit werden, wenn kein ALG - 2 Anspruch besteht.

Das Geld für den Arbeitsweg kannst du dir mit einer Steuererklärung zurückholen.

Du kannst zwar Antrag auf BAB stellen, aber sicherlich ist die Wahrsheinlichkeit hoch, dass du es nicht bekommen wirst.

Zusätzlich zu deinen 1364 Brutto hättest du ja noch etwa 200 Euro Kindergeld und mindestens 90 Euro Unterhaltsanspruch.

Insgesamt schätze ich, dass du dann 1200 Euro Netto zur Verfügung hast.

Das mit dem Unterhalt wird übrigens so gehandhabt: Selbst wenn man mehr Geld verdient, als man Unterhalt bekommen würde, wären trotzdem 90 Euro Freibetrag. Also dir stehen mindestens 90 Euro Barunterhalt zu + 200 Euro Kindergeld.

1200-300=900 Euro. Du hättest dann nich 900 Euro zur Verfügung. Das ist doppelt so viel wie das Existenzminimum.


Maxxxxxxxi  28.08.2019, 11:25

900 Euro sind doppelt so viel wie das Existenzminimum ???

https://www.bundestag.de/presse/hib/578520-578520

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berlina76  28.08.2019, 11:28
@Maxxxxxxxi

Ja. ALG2 beträgt derzeit irgendwas um die 420 € somit hat der Fragesteller mit rund 1200 € Einnahmen abzüglich 300 € Miete mit 900 € über das doppelte von dem was einem ALG2 Empfänger zusteht.

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Deprimania  28.08.2019, 11:30
@Maxxxxxxxi

Das was im Link steht gilt für ein komplettes Jahr. Man muss also 9168:12 rechnen. Bleiben 764 pro Monat.

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BAB oder Bafög ersetzt nur den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, wenn diese nicht zahlen können.

Mit 1300 Brutto hast du in etwa 1000 € Netto bei Steuerklasse 1 dazu kommt dein Kindergeld, das zu deinen Händen geht, da du nicht mehr bei deinen Eltern lebst.

Ab 735 € eigenständige Einkünfte kannst du damit rechnen, das dir weder Unterhalt noch BAB noch Bafög zusteht.

Also nein, du hast keine weiteren Ansprüche.

Bei einem Bruttoauszubildendenentgelt in Höhe von 1364 stehen Dir nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen un Lohnsteuer noch 1046 Euro netto zur Verfügung - das liegt deutlich über dem möglichen BAB-Satz . Desweiteren kommt als U25-jährige/r noch das gesetzliche Kindergeld in Höhe von derzeit 204 Euro dazu.

Das ! sollte dann dicke ausreichen.