Bin auf der Warteliste für eine Ausbildung ist es möglich das ich auch einen Platz für nächstes Jahr bekommen kann, falls es dieses nicht mehr klappt?
Hallo,
ich hatte mich vor einiger Zeit als Sozialversicherungsfachangestellten bei der DRV beworben (Ausbildung). Nun nach einigen Tests und einem Vorstellungsgespräch bekam ich eine Antwort.
“Nach Abschluss des Auswahlverfahrens sind Sie für eine Ausbildung in unserem Hause geeignet. Dennoch ist es uns zur Zeit auf Grund der Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern leider nicht möglich, Ihnen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.“
Ich wurde auf die Warteliste gesetzt, falls jemand Absagt.
Nun meine Frage.
Falls ich keine Stelle bekomme, ist es möglich das ich einen Platz für nächstes Jahr bekommen kann? Laut der Antwort wäre ich ja eigentlich geeignet..
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DODOsBACK/1672273964865_nmmslarge__599_0_765_765_232ec0a8d47b023ef5e6c70efaf99a76.jpg?v=1672273965000)
Grundsätzlich wäre das sicher möglich, allerdings solltest du nicht davon ausgehen, dass man jeden, der jetzt auf der Warteliste ist, einfach nochmal anschreibt.
Bei Ausbildungen gibt es keine Wartesemester, also steigen deine Chancen fürs nächste Jahr nicht automatisch. Deswegen solltest du versuchen, schon jetzt "Pluspunkte" zu sammeln - durch eine Ausbildung in einem ähnlichen Beruf oder, wenn du keinen Platz mehr findest, durch Praktika oder Freiwilligendienste.
Egal, wie es für dich weitergeht, behalte die Rentenversicherung im Auge, frag nach und signalisiere weiter Interesse. Manche Azubis springen erst kurz vor Ausbildungsbeginn ab, andere auch noch während der Ausbildung. In beiden Fällen hast du Chancen, nachzurücken!
Wenn es dein absoluter Traumjob ist und es dieses Jahr nichts mehr wird, bewirb dich so früh wie möglich fürs nächste Jahr. Evtl. kannst du die Ausbildung dann sogar verkürzen, wenn du in der Zwischenzeit "Sinnvolles" gelernt/ geleistet hast.
Alles Gute und viel Erfolg!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schaible/1588539247986_nmmslarge__0_0_1076_1076_cee75b74a101cbf0d9d73174b913d6e1.jpg?v=1588539248000)
Mal lieb anfragen, ob sie Dich fuer das kommende Ausbildungsjahr vormerken koennen.
Einen Grundanspruch gibt es jedoch nicht.