Ausbildung trotz voller Erwerbsunfähigkeit?
Eines vorweg: Meine Situation ist so spannend und selten, dass im Internet dazu überhaupt nichts finde. Ich mache derzeit eine Ausbildung, obwohl ich 2012 ein ärztliches Gutachten bekommen habe, dass ich voll erwerbsgemindert wegen einer vorhandenen Lernbehinderung und einer leichten Skoliose bin.
Zur Lernbehinderung: Ich habe 3 Jahre später meine mittlere Reife mit einem Durchschnitt von 1,6 nachgeholt (nur 1sen und 2en). Von der Skoliose spüre ich mit 27 Jahren immer noch nichts und mein Orthopäde hat letztes Jahr das Gutachten des Amtsarztes hinterfragt und meinte 2014, dass ich körperlich arbeitsfähig bin. Deshalb habe ich eben meinen Schulabschluss nachgeholt und alles. Ich habe vor zwei Jahren zusätzlich bereits eine Ausbildung abgeschlossen.
In drei Monaten muss ich von zuhause ausziehen. Was kann ich tun, um für die erste eigene Wohnung Unterstützung zwecks Berufsausbildungsbeihilfe/Wohngeld zu erhalten? Aber auch wegen der Erstausstattung, wie mir zusteht? Denn laut Gutachten fall ich aus der Agentur für Arbeit sowie aus dem Jobcenter aus sämtlichen Förderung aus, da auf dem Papier steht, dass ich voll erwerbsgemindert bin und somit das Sozialamt meine Anlaufstelle ist.
Was kann ich in meiner Situation tun? Selbst meine Sozialhilfe-Beraterin kommt bei meiner Situation nicht weiter. Oder bin ich von jetzt an automatisch wieder erwerbsfähig? Ich habe damals auch keine Rente bekommen.
3 Antworten
Also ich würde sagen, das Sozialamt ist zuständig. Das schwierigste sollte die Suche nach einer Wohnung sein, die wird dir das Sozialamt sowieso finanzieren und vermutlich auch einigen Schnickschnack. Aber wenn du die nicht findest musst du bei einem Freund schlafen. Hier ist es so dass Kellnerinnen, die bekannterweise unterste Gehaltsklasse sind trotz aller Mühen nichts gefunden haben und auf die Übernachtung bei Freunden zurückgreifen mussten. Also suche schnell. Ob du eine Erstausstattung bekommst wage ich zu bezweifeln, aber kann ich dir nicht sagen, aber etwas für die Wohnung sollte Gesprächssache sein, hauptsache du hast ein Dach über dem Kopf mit Toilette und eine ISO Matte. Und ich vermute auch dein Azubi Gehalt wird irgendwie auf Sozialleistungen angerechnet. So ziehen viele Leute in eine neue Wohnung. Essen kann man vom Sozialsatz auch erst einmal Kalt und wenn man geschickt ist ist das auch genug Geld für Essen. Als Student habe ich übrigens immer mit einer einzigen geschenkten Platte gekocht und eine Matratze auf dem Boden gehabt und noch weniger Geld. Wir haben in kleinen Zimmern gemeinsam Party gemacht und gekocht, dabei hat jeder seinen Teller mitgebracht, das war toll. Und Kühlschränke u.a. waren heiß begehrte ware, die von Student zu student weitergegeben wurde oder gemeinsam genutzt wurde. Für uns war das akzeptabel. Ich wünsche dir trotzdem einen tollen Start. Und du wirst ja nicht ganz ohne Irgendwelche Einrichtungsgegenstände starten, schließlich hat man Verwandte oder Freunde und Nachbarn und wenn man nicht in einer Studentenstadt wohnt auch Glüch mit dem Sperrmüll Die gebrauchten Möbel habe ich trotz eines stattlichen Gehaltes immer noch. In meiner Stadt gibt es heutzutage sogar eine Einrichtung, die gebrauchte Möbel von Wohnungseinrichtungsauflösungen verkauft, verschenkt oder sogar aufbaut.
Auf diese Weise kannst du deine Ausbildung weiter machen. Oder such dir einen Job in deinem gelernten Beruf. Wenn du erwerbsfähig sein möchtest lass dich einfach noch einmal zum Amtsarzt oder Betriebsarzt schicken, das sollte kein Problem sei, wenn du deinen Chef oder die Personalabteilung fragst, Oder duch suchst einen anderen der dazu bereit ist. Frag zuerst einfach deinen Arbeitgeber. Leichte Skoliose ist unwichtig, da brauchst du allenfalls eine schnelle Ladung IBU, wenn es losgeht. Aber schnell und viel, aber Maximaldosis nicht überschreiten, dann kommst du aus dem Teufelskreis raus, ohne dich Wochenlang mit Medikamenten vollzustopfen. Aber vorsicht Möbeltransport Anspannungen und ganz besonder Vorsicht vor Verrenkungen und du hast die tollsten Schmerzen. Das Ergebnis des Orthopäde hätte ich dir eher sagen können aber frür Gutachten sammelt man eben Argumente. Nimm zum Arzt deine Schul- und Ausbildungszeugnisse und ggf. betriebsärztliche Emfpehlung sowie ein Statement des Orthoäden mit. Aber an eine Förderung eines Zweitberufes glaube ich erst einmal nicht, Zweitausbildung wird normal nicht gefördert und oberhalb 25 ist es noch unwahrscheinlicher, ich möchte es aber auch nicht ausschließen, dass es einen örtlichen Hilfsträger gibt, die so etwas in besondern Fällen machen.
Ich würde dir empfehlen mach stattdessen Bundesfreiwilligendienst, ein soziales Jahr, ein Auslandsjahr letzeres noch eleganter. Damit hast du einen schönen Lebenslauf, viel Spaß, ein zusätzliches Taschengeld von einigen hunder Euro, dass dir keiner nimmt, Taschengelder sind nicht anrechenbar. Wenn du geschickt aussuchst sogar die Kontakte für einen sicheren Job. Dabei ist es nicht immer wichtig, welche Ausbildung du hast, hauptsache du hast eine.
Automatisch erwerbsfähig kannst du nicht sein, da es Verwaltungsakte öffentlicher Träger sind. Die müssen eben immer aufgehoben werden. Natürlich nur, wenn die dir etwas geschrieben haben, Gutachten alleine reicht nicht. Im Zweifel anschreiben. Die müssen dein Gutachten anerkannt haben, oder Anträge abgelehnt haben. dann müssen die auch die Anerkennung oder Ablehnung aufheben. So lange beibt das Sozialamt zuständig. Denk dran wenn du ein neues Gutachten hast, hast du möglicherweise auch Informationspflichten.
Bist du dir sicher, das die etwas geschrieben haben? Oder hast du nur eine Anerkennung von der Schule oder der Ausbildungsstelle? Gibt es keinen Verwaltungsakt sind alle drei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zuständig. Dann nennt man das dann Erledigung. Dann brauchst du dein Gutachten nicht vorzulegen. Durch deine Abschlüsse hat sich die Sache erledigt. Wenn du Papier hast, leges jemandem vor der Ahnung hat, wie die Lage ist, ansonsten sicherheitshalber rechtzeitig anschreiben, wenn schneller Termin vereinbaren. Unterlagen wirst du sowieso brauchen. Also kannst du es auch gleich machen. Sprich auf jeden Fall beim Sozialamt rechtzeitig und mehrfach mit einem Sachbearbeiter auch wenn du die Sachen noch nicht zusammen hast, nur die haben ausreichende juristische Kenntnisse, Bürosachbearbeiter kaum. Denk dran wenn all drei Zuständig sind oder den Sachverhalt nicht kennst must du auch schnell miit allen dreien Kontakt aufnehmen. Das Ergebnis wird aber wohl eher Sozialamt heißen. Förderungen für Zweitausbildungen sind eher Unwahrscheinlich. Aber das kann dir dein Berater besser sagen. Denk dran die Mühelen der Verwaltung malen langsam.
So du hast jetzt genug Informationen.
Denk daran ohne Wohnungssuche und ggf. Kaution hast du keine Chance. Such schnell.
Viel erfolg.
Nochmal in Kürze und mit Korrektur:
Lernschwierigkeiten aus der Schulzeit interessieren niemanden.
Wenn Agentur oder Jobcenter wegen des Gutachtens Verwaltungsakte erlassen haben müssen diese aufgehoben werden.
NEU Hierzu genügen normalerweise deine Zeugnisse.
Ansonsten bist du Förderungswürdig mit aber m.E. nur geringen Aussichten.
KORREKTURR Dein Betrieb wird dich nicht zu einem Amtsarzt schicken.
Sprich im Sozialamt mit deinem Sachbearbeiter.
!! Kümmere dich schnellstmöglich um eine Wohnung !!!!!!!!
Schau dir mal folgendes Video an: https://www.youtube.com/watch?v=k--bc8D6FNM
Er bietet auf seiner Webseite auch kostenpfl. Beratung an.
Drücke dir die Daumen. Frohe Weihnachten.
notting
´Würde einen guten Anwalt zu Rate ziehen.