Bild von Promi in der AI in ein Kunstwerk verwandeln, verkaufbar und veröffentlichbar?

1 Antwort

Allgemein: Du darfst dafür nur Bilder verwenden, die Du selbst gemacht hast oder an denen Du die Rechte hast.

Urheberrechte erhältst weder Du noch der jemand, der das AI-Bild gemacht.

Promi: Ja, das ist zulässig. Zumindest dann, wenn die Person sich nicht in einem geschützten Bereich oder einer hilflosen Situation befindet und das im Zusammenhang mit der Promi-Tätigkeit steht.

Nicht-Promi: Nein. Zumindest dann nicht, wenn die Person erkennbar ist.


KlausPeter800 
Beitragsersteller
 01.04.2024, 09:05

also wenn ich quasi von dir jetzt ein Bild im Stil der Mona Lisa erstelle und du noch zu erkennen bist, kann ich das Bild ohne deine Zustimmung nicht vermarkten?

Mit zu Erkennen ist gemeint, dass zwar wesentliche Details fehlen (Ölgemälde), aber die Person noch ersichtlich ist.