BGB AT oder Schuldrecht?
Hallo! Ich studiere im 2. Semester Jura. Leider habe ich letztes Semester BGB AT nicht bestanden. Findet ihr es sinnvoll wenn ich erst BGB AT jetzt wiwderhole und halt schreibe und nächstes Semester dann Schuldrecht wiederhole? Habe den Stoff in beiden Fächern noch nicht wirklich drauf, da ich aufgrund von familiären Gründen viel Stress hatte. Bald fangen die Klausuren aber schon an.
Ich muss dazu sagen, dass die Schuldrechtklausur Vertragliche Schuldverhältnisse und Allgemeines Schuldrecht in einem sein wird, weshalb mir das umso mehr Sorgen bereitet, dass ich das dieses Semester noch nicht schaffen werden.
Wie findet ihr es also am klügstes? Erst BGB AT und später Schuldrecht? Oder erst Schuldrecht versuchen und dann BGB AT später? Oder sogar doch beides versuchen?
Begründungen wären natürlich sehr hilfreich! Danke schon mal!
3 Stimmen
1 Antwort
Wenn Du die Grundlagen des AT nicht beherrschst, dann hat es keinen Sinn, mit anderen Prüfungen im BGB weiterzumachen. Nachdem Du jetzt einen kleinen Einblick in das juristische Studium gewonnen hast: Bist Du dir sicher, dass Du dieses Studium weiter fortsetzen willst? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es noch deutlich schwerer wird.
Habe den Stoff langsam drin. Also bin nicht komplett planlos. An unserer Uni wurde der Gutachtenstil nur sehr schlecht erklärt. Das ist vielleicht sogar ein etwas größeres Problem, als der Inhalt. Habe zwar Mitstudierende gefragt, aber die meisten haben den scheinbar selbst kaum verstanden 😅
na ja, kriege ich auch schon irgendwie hin! :)
Danke für deine Antwort!
Dann schreibe ich wahrscheinlich erstmal BGB AT, danke dir!
Das Studium will ich auf jeden Fall fortsetzen! In meinem Leben ist jetzt endlich Ruhe eingekehrt und ich bin bereit so viel wie möglich zu lernen und nachzuholen. :)