Jura Zwischenprüfung (Zivilrecht) mit 3 Punkten nicht bestanden. Hat eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg zu bestehen?
Hallo liebe Leute,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor einem Monat eine von vier Jura Zwischenprüfungen (im Bereich Zivilrecht) geschrieben.
Heute habe ich, bislang nur, die Note online erhalten. Votum folgt morgen. Es sind leider 3 Punkte und daher nicht bestanden.
Man braucht, um zu bestehen, 4 Punkte. Bei uns nennt sich das: 4 gewinnt.
Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich sehr enttäuscht und auch ein bisschen wütend über das Ergebnis bin, weil die Motivation schon vor dem Beginn der Klausur im Eimer war.
Meine und die Motivation vieler anderer waren schon von Anfang an weg, weil in der Klausur 2 der insgesamt 3 gestellten Fragen aus dem Inhalt des 1.Semesters (BGB) abstammte, obwohl der Schwerpunkt dieser Klausur aus dem 2.Semester (Schuldrecht), durch den Prof, bestätigt wurde.
Es ist schon ein Stück weit bemerkenswert, dass ich dennoch es irgendwie geschafft habe, Notenpunkte sammeln zu können, obwohl ich gefühlt dachte, dass ich es nicht schaffe. Nichtsdestotrotz konnte ich alle Fragen beantworten und kam am Ende auf 7-8 Seiten.
Viele wissenschaftliche Mitarbeiter und AG Leiter machten darauf aufmerksam, dass bei der Bewertung der Jura Zwischenprüfungen es sehr selten ist, jemanden mit 3 Punkten zu bewerten.
Denn die meinten: "Entweder müsste die Klausur mit Abstand schlecht sein und man bekommt 0-2 Punkte, oder es reicht aus und man besteht mit 4 Punkten. Dazwischen gibt es normalerweise nicht."
Nun meine Frage:
Hat eine Beschwerde beim Prüfungsamt der jeweiligen Uni, Aussicht auf Erfolg meine Note von 3 auf 4 hochzukriegen, um dadurch die Prüfung zu bestehen?
Info: Ganz am Anfang meines Studiums hatten wir in der Orientierungswoche 2 Leiter aus den höheren Semestern gehabt, die meinten, dass eine Beschwerde sinnvoll wäre, wenn man kurz vor dem Bestehen ist, also in dem Fall 3 Punkte hat und von 3 auf 4 kommen möchte.
Was meint ihr, sollte ich es versuchen. Wie soll ich vorgehen?
(Bitte vernünftige Antworten)
LG
1 Antwort
Was hast du zu verlieren? Allerdings solltest du deine Argumentation noch einmal gründlich überdenken. „Da war auch Stoff aus dem 1.Semester, damit habe ich nicht gerechnet“. Damit macht man sich nur lächerlich. In juristischen Zwisvhenprüfungen kommt der Stoff aus allen Semestern ran. Entsprechend sollte man sich auch vorbereiten. Und was wissenschaftliche Mitarbeiter zur Häufigkeit von 3 Punkten denken, interessiert hier auch nicht.
Der Prof hat vor der Zwischenprüfung versichert, dass aus dem 2.Semester der Stoff bezüglich Schuldrecht, den Schwerpunkt der Klausur bilden wird. Darüber hinaus wurde nur angedeutet, dass es sich vereinzelt lediglich um BGB Einbezüge (Stoff aus dem 1.Semester) handeln kann, die nur einen sehr kleinen Teil der Klausur aus machen können. Diese Bezüge würden dann lediglich in den Hauptfragen aus dem Schuldrecht zusätzlich abgefragt werden.
Diese Klausur hatte 3 Fragestellungen, aus denen die ersten 2 Fragen exakt nur den Stoff aus dem (1.Semester BGB) verlangten. Die 3.Frage bestand aus der Frage der AGB's, die zwar zum Schuldrecht gehören, aber im übrigen, laut allen Vorgängen, seit 7 Jahren nicht dran gekommen sind, bis heute.
Also kurzum:
Diese Klausur kann man meines Erachtens nicht als "normal" sehen. Es wäre machtbar, keine Frage!
Aber es ist nicht normal in dem Sinne, weil die Versicherung (Stoff aus dem2.Semester) nicht eingehalten wurde.
Oder empfindest du es als normal, dass mehr als 6 Leute weinend den Hörsaal verlassen haben oder 3 Leute nach der Klausur sich so aufgeregt hatten, dass sie mit ihren Eltern darüber telefonierten und das in meiner Gruppe viele sprachlos waren und auf dem Rückweg, in der Straßenbahn, den Kopf nach unten sinkend saßen? Ich glaube nicht...
Dass wissenschaftliche Mitarbeiter oder AG Leiter meinen, dass 3 Punkte selten sind, habe ich nur angeführt, weil es sehr unwahrscheinlich ist, jemanden so kurz vor dem Bestehen, durchfallen zu lassen. Ich meine, wenn der eine Korrektor die Klausur mit 3 Punkten bewertet, dann kann der Andere aber auf 4 Punkte kommen. Jeder Korrektor ist anders. Man müsste hierbei die Frage beantworten, wie es zu den 3 Punkten kam und ob den z.B. die 3,5 Punkte erreicht worden sind, um auf 4 aufzurunden.
Ich werde auf jeden Fall eine Beschwerde abgeben, damit meine Klausur nochmal kontrolliert wird. Nur bin ich aktuell bisschen verzweifelt, wie man da am Besten vorgehen sollte.
Wenn das alles nicht geht, dann schreibe ich halt die Wiederholungsklausur...
Aber wegen einem Punkt nochmal 5 Wochen Lernstress zu haben, obwohl ich eigentlich für die Inhalte aus dem 2.Semester wie ein Irrer geübt habe, ist belastend.