Jura Frage - Hilfe?
Ich möchte bald Jura studieren, verstehe aber nicht was der Unterschied zwischen SR - Besonderer Teil 1 und 2 ist? Siehe z.B. hier: Bei einem Buch ist der besondere Teil 1 Straftaten gegen P. - und G.-werte, aber beim anderen sind es Vermögensdelikte? Ich verstehe das nicht. Entscheiden die VerlÀge selbst ob es Teil 1 und 2 ist?
Andere Frage: Was ist der Unterschied zwischen Allgemeines Schuldrecht und Recht der vertraglichen SchuldverhÀltnisse?
2 Antworten
Wenn du Staatsanwalt werden willst, dann ist das nicht sonderlich wichtig đ€«đ
Als Anwalt aber vielleicht schonđ
Ich hab keine Ahnung. Kann man das als angehender Jurist nicht irgendwo nachfragen oder nachlesen?
Bei Jura unterscheidet man bei allen Rechtsgebieten zwischen dem besonderen Teil (BT) und dem allgemein Teil (AT). Im AT werden meistens erstmal die grundlegenden Dinge des Rechtsgebiets geregelt, die man immer gebrauchen kann.
Beim Strafrecht ist es so, dass im AT Dinge geregelt sind, die man bei jedem Delikt gebrauchen kann. Beispiele wÀren: Vorsatz, TÀterschaft, Beihilfe, Versuch, Notwehr, etc. Im BT sind dann die einzelnen Delikte (z.B. Mord, Körperverletzung) zu finden. Im Gesetzbuch gibt es tatsÀchlich auch die Sortierung nach AT und BT.
Aufgrund des Umfangs wird der BT des Strafrechts in der Lehre meistens noch einmal zweigeteilt. Daher findet sich hĂ€ufig Strafrecht BT I und Strafrecht BT II in den Buchhandlungen. Die Aufteilung selbst ĂŒberlegen sich aber immer die Verlage. Auch schon die Unterscheidung von AT und BT bei LehrbĂŒchern ist nicht festgelegt. Man kann genauso gut ein Lehrbuch fĂŒr das gesamte Strafrecht auf den Markt bringen.
Im Schuldrecht hat man eine Ă€hnliche Unterteilung: Man hat Schuldrecht AT und Schuldrecht BT. Im AT sind wieder die Dinge geregelt, die fĂŒr alle SchuldverhĂ€ltnisse gelten. Beispiele wĂ€ren das Entstehen und das Erlöschen von SchuldverhĂ€ltnissen. Im Schuldrecht BT findet man dann die einzelnen SchuldverhĂ€ltnisse geregelt, darunter dann auch die vertraglichen SchuldverhĂ€ltnisse.