bfd ohne schulabschluss?
Hallo ich werde die schule nicht schaffen bin in der 7. klasse und 16 jahre alt ich war bei der arbeits agentur und ich meinte ich würde ein bundesfreiwilligendienst machen die zeit zu überbrücken falls ich nirgends zusagen bekomme wenn ich nichts finde wo ich meine schulpflicht erfüllen kann sie meinte würde mir nichts bringen weil ich sogesehen nichtsbedeutend in der arbeitswelt wäre und ich eine schulpflicht bis 18 habe und die dadurch nicht gewährleistet wäre und meine eltern sonst strafe zahlen müssten meine frage ist ist durch mein bundesfreiwilligendienst meine schulpflicht erstmal gewährleistet?
1 Antwort
Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres besteht eine dreimonatige Probezeit, im Bundesfreiwilligendienst endet die Probezeit bereits nach sechs Wochen. Unter 18-Jährige sind nach dem Schulgesetz NRW (berufs-)schulpflichtig. Während der Ableistung eines FSJ oder BFD ruht die Schulpflicht nach § 40 Abs. 1 SchulG.
Am Bundesfreiwilligendienst können Personen unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
also wäre die schulpflicht erstmal erfüllt?