BF 17 Begleiter alkoholisiert
Wenn mein Vater als Begleiter mitfährt, und betrunken ist, wird mir der Führerschein auch entzogen?
9 Antworten
Ja, dann ist das Fahren ohne Führerschein
Falsch!
Die Fahrerlaubnis ist vorhanden, das ist ein Verstoß gegen die Auflagen.
Der Begleiter darf 0,5 Promille haben.
Sind es mehr dann wird es so gewertet als wärst Du ohne Begleiter unterwegs.
Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen, Du musst vor Neuerteilung ein Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit wird auf 4Jahre verlängert.
Dito, keine Konsequenzen, denn die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer.
Außerdem bin ich gerade am Grübeln ob ich aufgrund einiger Antworten hier eher lachen oder weinen sollte. ;))
Achja: DH!^^
ja, wenn er mehr als 0,5 promille hat ist das so als wärst du betrunken, was ja auch logisch ist, der begleiter soll dir ja in bestimmten situationen helfen und nur deswegen darf man ja schon ab 17 fahren und wenn der betrunken ist, dann kann er das ja nichtmehr...
ja, wenn er mehr als 0,5 promille hat ist das so als wärst du betrunken, was ja auch logisch ist
Glaubst Du eigentlich selbst was Du hier schreibst? So ein Unsinn!
ich glaube du solltest mal lesen bevor du die klappe aufmachst, weil du schreibst bei mir das ist unsinn, ich schreib aber exakt dasselbe wie du und du meinst es wäre unsinn?! (gleicher fafll übrigens bei den anderen hier)....ich glaube du solltest dich einfach mal bedeckt halten und nochmal grundschule 1. klasse, lesen lernen ;)
Du schreibst:
ist das so als wärst du betrunken
Das ist es eben nicht!
Denn derjenige verstößt dann gegen die Auflagen für BF17 weil er keine Begleitperson dabei hat die den Anforderungen entspricht.
Er fährt aber nicht unter Alkoholeinfluss!
So, jetzt bist Du dran mit dem Nachhilfekurs 1.Klasse. Lesen und Verstehen...
Also auch ich lese:
ja, wenn er mehr als 0,5 promille hat ist das so als wärst du betrunken,
Und das ist weder korrekt, noch hat Crack es so geschrieben. ;)
Es wird nämlich nicht als Alkoholfahrt gewertet, sondern "nur" als Auflagenverstoß mit den von Crack beschriebenen Folgen.^^
nein, ich meinte ja auchnicht das es als alkoholfahrt gewertet wird, sondern das es so ist als wärst du betrunken gefahren, vielt. kein besonders glücklicher vergleich, aber hätte ich sagen wollen, dass es als alkoholfahrt gewertet würde, dann hätte ich das auch geschrieben ;) es ging um den zustand des fahrers, nicht um die bestrafung...ich sag es nochmal, vielt. nicht perfekt gewählt, aber trotzdem im ganzen richtig :b
Wenn du mir jetzt noch den Unterschied zwischen "Alkoholfahrt" und "betrunken gefahren" erklärst, bin ich glücklich. ;)
alkoholfahrt ist eine verkehrsdelikt (oder sogar eine straftat?!), betrunken autfahren ist eine aktion in einem bestimmten geisteszustand
Dann, fährst du eben praktisch ohne Begleiter, was du aber nicht darfst. Da werdet ihr beide bestraft.
Geh wieder zurück in die Fahrschule.
Ach ja, der Begleiter selbst hat übrigens keine Maßnahmen zu befürchten.