Ja darfst du. 

Fotos von Einsatzstellen, bei denen man Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit sieht, sind grundsätzlich erlaubt.

Einsatzkräfte (egal ob Rettungsdienstmitarbeiter, Feuerwehrleute oder Polizisten [sowohl hauptberuflich, als auch freiwillig]) die im öffentlichen Raum ihrer Arbeit nachgehen, sind rechtlich gesehen "Personen der Zeitgeschichte" und dürfen somit bei ihrer Arbeit fotografiert und gefilmt werden, ohne, dass sie vorher ihr Einverständnis gegeben haben.

Diese Aufnahmen dürfen auch veröffentlicht werden, wenn ein gewisses öffentliches Interesse besteht, was bei Unglücksfällen in der Regel immer vorhanden ist.

Wichtig ist die Formulierung "bei ihrer Arbeit". Es sind allgemeine Aufnahmen vom Einsatzgeschehen gemeint, nicht aber Portraitaufnahmen bzw. Fotos auf denen nur einzelne Einsatzkräfte zu sehen sind. Solche Aufnahmen stehen ja dann in keinerlei Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen. Wenn du zufällig einen Sanitäter auf der Straße rumlaufen siehst, gibt es natürlich auch keinen Grund, ihn abzubilden.

Natürlich dürfen Fotos generell nur im öffentlichen Raum gemacht werden, also nicht auf Privatgrundstücken, in Wohnungen oder innerhalb von abgesperrten Bereichen. Dazu zählen auch Feuer-, Rettungs- und Polizeiwachen und deren Grundstücke.

Wenn sich eine Einsatzkraft durch den Fotografen in seiner Arbeit behindert fühlt, kann der Fotograf durch den Einsatzleiter oder einen Polizisten des Platzes verwiesen werden. Dem ist selbstverständlich nachzukommen. Aber solange du nicht im Weg rumstehst, oder dich selbst oder andere gefährdest, kannst du Fotos machen so viel du willst.

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Es gibt dafür keine Vorgaben aus Sicht des Brandschutzes.

In der Musterbauordnung steht lediglich, wann eine Tür rauchdicht, dichtschließend, feuerhemmend und so weiter sein muss, nicht aber in welche Richtung Türen öffnen müssen. Es könnte sein, dass Bundesländer in ihren jeweiligen Landesbauordnungen Vorschriften dafür machen. Mir sind aber keine bekannt.

Im Arbeitsschutz gibt es teilweise Vorgaben, in welche Richtung Türen aufschwingen müssen. Der Arbeitsschutz findet in der Wohnbebauung aber keine Anwendung.

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Feuerwehreinsätze sind in der Regel kostenlos, außer er wurde vorsätzlich herbeigeführt oder die geleistete Arbeit gehörte nicht zum eigentlichen Aufgabengebiet der Feuerwehr. Dies ist zum Beispiel bei Tierrettungen, Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen oder mit Wasser vollgelaufenen Kellern der Fall.

Löschen von Bränden und Retten von Menschen ist aber fast immer kostenlos, außer natürlich jemand hat den Brand gelegt oder die Person absichtlich in eine Zwangslage gebracht.


Die Kosten werden von jeder Kommune selbst in der so genannten Gebührensatzung/Gebührenordnung festgelegt. In meinem Ort zum Beispiel kostet der Einsatz eines Feuerwehrmannes, egal welchen Dienstgrades, 20 Euro pro Stunde. Ein Löschgruppenfahrzeug im Schnitt 45 €/h, kleinere Einsatzfahrzeuge 30 €/h. Nehmen wir als Berechnungsbeispiel mal eine kleine Ölspur: 1 LF 45 €/h, 1 ELW 30€/h, 1 TSF 30€/h, 17 Kameraden je 20€/h macht schonmal 445€ je angefangener Stunde. Dazu kommen noch verbrauchtes Material, wie zum Beispiel Ölbindemittel.
Bei einem gelegtem Waldbrand der mehrere Stunden dauert kommen so natürlich schnell mal über 20000€ zusammen.

Beim Rettungsdienst ist das ganze ähnlich aufgebaut. In meinem Landkreis kostet der Einsatz eines Rettungswagens mit 2 Notfallsanitätern pauschal 445€ und der Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges mit 1 Notarzt und einem Notfallsanitäter pauschal 450€. Zusätzlich werden für jedes Fahrzeug 0,62€ je tatsächlich zurückgelegtem Kilometer berechnet. Beispiel: Atemnot, RTW+NEF, Strecke je Fahrzeug 10 Kilometer - macht knapp 900 Euro.

Rettungsdiensteinsätze sind bei uns kostenpflichtig sobald ein Patient mit einem Rettungs- oder Krankentransportwagen transportiert wird, der Patient durch ein Notarzt behandelt wird oder es sich um eine vorsätzlich falsche Alarmierung handelt.

Die Gebührensatzungen für deinen Ort und deinen Landkreis findest du in der Regel im Internet.

Bei der Polizei läuft das in etwa genauso ab. Hier kann ich dir leider keine genauen Zahlen nennen, da dies für jeden erdenlichen Fall anders ist. Hier wird in Brandenburg ebenfalls je Fahrzeug und Einsatzkraft abgerechnet. Auch für die "Nutzung" eines Haftraumes oder eines Verhörraumes muss man zahlen. Hier findest du dazu mehr: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik_2016

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Ich verstehe leider die Frage nicht ganz.

Wenn die Feuerwehr zu einer Rauchentwicklung in einem Gebäude gerufen wird, so sucht sie so lange bis sie die Quelle gefunden hat. Das ist in den meisten Fällen mit dem Auge leicht zu entdecken und Bedarf keiner technischen Hilfsmittel.

Besondere Messgeräte für "Brandrauch" führt die Feuerwehr nicht mit. Es gibt Gasmessgeräte für zum Beispiel CO oder H2S, welche aber nicht hilfreich sind, um einen Brand zu orten.

Eine technische Möglichkeit dafür wäre eine Wärmebildkamera, die inzwischen bei fast jeder Feuerwehr zum Einsatz kommt. Damit kann man Glutnester unter Wand- und Deckenverkleidungen (z.B. Kabelbrände) ausfindig machen. Wenn diese nicht zur Verfügung steht, bleibt nichts anderes übrig als mit Auge und Nase zu suchen, und dabei ggf. Decken oder Wände gewaltsam zu öffnen.

Hoffe das ging in etwa in die Richtung deiner Frage. Wenn nicht einfach kommentieren ;)

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Klar freut man sich, wenn man als Rettungspersonal nicht benötigt wird. Das heißt schließlich, dass es allen gut geht.

Auf der anderen Seite kann es auch frustrierend sein, wenn man aus dem Schlaf gerissen oder von der Arbeit abgehalten wird, und dann letztenendes doch umsonst zum Einsatzort gefahren ist. Wir haben unsere Freizeit für lange Ausbildungen/Lehrgänge geopfert, um professionelle Hilfe leisten zu können. Dann will man sein Können natürlich auch ab und zu anwenden.

Klarer Fall von Doppelmoral :D . Am schönsten ist dann der Mittelweg: Wenn man helfen konnte, aber es am Ende keinen großen Schaden oder Verletzte gab. Zum Beispiel bei kleinen Feuerchen, Tierrettungen, umgestürzten Bäumen ...

Bei "Spaßanrufen" ist natürlich jeder sauer. Was wenn genau im selben Moment irgendwo wirklich jemand einen Notfall hat? Der muss dann länger auf seine Hilfe warten.

Ich kenn einen Ort, in dem die Freiwillige Feuerwehr wochenlang bis zu drei mal täglich alarmiert wird, weil immer wieder die selbe Brandmeldeanlage in einem Asylbewerberheim ausgelöst wird. Das zert natürlich enorm an den Nerven und die Konsequenz ist, dass die Anzahl der Einsatzkräfte bei eben diesen Einsätzen, auf ein Minimum geschrumpft ist.

Also um es zusammenzufassen, jeder freut sich, wenn es allen gut geht, aber auch, wenn er gebraucht wird. Wenn man mal umsonst alarmiert wird, ist das auch nicht schlimm - konnte man eben mal wieder ein bisschen üben. Aber wenn es Überhand nimmt, ist niemand mehr bereit seine Freizeit sinnlos zu opfern.

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Die bessere Löschwirkung bei Feststoffbränden hat eindeutig ein Schaumlöscher, dieser hat auch eine längere Funktionsdauer. Bei brennenden Flüssigkeiten ist er ebenfalls einsetzbar. Der Nachteil ist natürlich, dass er nur bis -20°C funktioniert (Was bei uns in Deutschland ja noch tolerierbar ist).

Gefordert ist ein Schutz theoretisch nicht, aber eine kleine Box zu bauen ist eine gute Idee und kann sicher nicht schaden. Wenn der Löscher geschützt vor direkter Sonnenstrahlung, Schmutz und Regenwasser lagert, ist er nicht ganz so anfällig für Verschleiß, wie z.B. Korrosion. Perfekt wird es, wenn auf die Box dann noch ein entsprechendes Hinweisschild angebracht wird ;)

Bitte beachte, dass gewerblich genutzte Handfeuerlöscher regelmäßig (alle 2 Jahre) zur Prüfung müssen. Im privatem Bereich ist das natürlich keine Pflicht. Es empfiehlt sich aber auch hier, das Gerät alle paar Jahre mal durch eine entsprechende Firma checken zu lassen.

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Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt es bereits seit 10 Jahren die Empfehlung, zur Vorsorge Essen und Trinken für 14 Tage zu bevorraten. Weiterhin empfehlen sie jederzeit Notfallgepäck mit allen wichtigen Dokumenten griffbereit zu haben und vieles anderes (z.B. Taschenlampe, Feuerlöscher, batteriebetriebenes Radio, Medikamente, Bargeld, ...)

Hier die aktuelle Informationsbroschüre von 2013: http://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall.html

Da es zur Zeit so intensiv diskutiert wird, gibt es wohl leider kaum Menschen, die mit diesen Empfehlungen vertraut sind. Vielleicht hilft dieser Hype ja ein bisschen, die Bevölkerung dazu zu sensibiliseren. Denn Fakt ist, Katastrophen werden immer häufiger und verheerender. Egal ob natürlich bedingt (Hochwasser, Tierseuchen, Krankheiten, Hitzewellen, Stürme, ..) oder anthropogen (Haker-Angriffe auf Strom/Wasser, Anschläge, Chemie-/Atomunfälle, ..)

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Nein! Rein theoretisch ist das eine Ordnungswiedrigkeit und kann dich ein Verwarnungsgeld von 10€ kosten.

Du hast zwar als Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte nach §35 StVO. Diese Rechte beziehen sich aber ausschließlich auf die StVO. Die Pflicht, seinen Führerschein mitzuführen, ist jedoch in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt und bleibt daher von den Sonderrechten unberührt.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ein großer Teil der Polizeibeamten in diesem Fall ein Auge zudrückt, wenn man seine Lage freundlich und nachvollziehbar erklärt. Natürlich solltest du nach dem Einsatz sofort wieder auf dem direkten Weg nach Hause fahren, und nicht noch andere Dinge erledigen.

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Die Mindestausstattung laut Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr besteht aus dem, was du erhalten hast.

Alles weitere muss dir der Träger des Brandschutzes nicht unbedingt zur Verfügung stellen. In vielen Fällen geschiet dies aus kostengründen auch nicht.

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Ja darf man. Nach Absprache mit dem Netzbetreiber natürlich. Dieser misst die entnommene Wassermenge (meist mit einem Zähler direkt am Hydranten) und berechnet sie dir anschließend.

Weiß nicht ob das alle Wasserzweckverbände anbieten, aber uns ist das möglich. Einfach mal dort nachfragen.

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In aller Regel nutzen Hör- oder Sprachgeschädigte das Notfallfax

Hier alle wichtigen Informationen dazu: http://feuerwehr-neuzelle.de/index.php?page=notfall-fax

Dieses wird vom Disponenten unterschrieben und sofort wieder zrückgefaxt, damit der Hilfesuchende weiß, dass sein Notruf angekommen ist.

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siehe FwDV3 Seite 19:

Punkt Wassertrupp:

"Er schließt den Verteiler an und gibt dem Maschinisten das Kommando:

„Wasser marsch!“"

Der Trupp, der den Schlauch an den Verteiler ankuppelt, gibt sofort das Kommando. Dies beschleunigt den weiteren Einsatzablauf, da das Füllen unter Umständen ja auch ein paar Sekunden dauern kann. Du brauchst dir keine Gedanken machen, dass der Schlauch dadurch überbelastet wird. Bei der Prüfung der Schläuche werden diese mit einiges mehr an Druck belastet, um sie auf Schwachstellen zu überprüfen.

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Kommt immer auf das Nutzerprofil an.

Sie sind alle von der Bedienung her identisch. Der größte äußerliche Unterschied ist, dass 915 und 925 ein vollgrafisches Display haben und der 920 noch nicht. Die Empfangsempfindlichkeit ist beim 915 zwar höher als bei den andern beiden, was aber kaum von Bedeutung ist, da die anderen beiden ebenfalls zuverlässig auslösen. Sind auch alle gleich laut und haben ähnliche Alarmtöne.

Ansonsten hängt die Entscheidung wohl davon ab, wieviel Alarmschleifen du empfangen können möchtest (915 - 46 Schleifen, 920 und 925 - 128 Schleifen),

wieviel Meldungen du speichern können möchtest (915 - 100 Meldungen, 920 und 925 - 15 Meldungen),

wieviel Nuitzerprofile du brauchst (915 - 3, 920 und 925 - 9)

und natürlich vom Preis ;)

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In einer Stadt beim Stadtwehrführer bzw auf dem Land beim Amts-/Gemeindewehrführer. Wenn du nicht weißt, wie du diese kontaktieren kannst, ist das Ordnungsamt immer eine gute Anlaufstelle. Aber die meisten Feuerwehren verfügen heute über eine Homepage, auf der die Kontaktdaten des Wehrführers zu finden sind.

Ich weiß nicht was in dem Feuerwehrmann vorging. Vielleicht hat er beim letzten Einsatz Dinge gesehen, die er noch nicht verarbeiten konnte, vielleicht war das auch schon sein 20ter Fehleinsatz während seiner 24-Stunden-Schicht oder er hat einfach nur Stress. Es gibt viele Möglichkeiten und wäre man mit den Hintergründen vertraut, wär es sicherlich verständlicher.

Dennoch sind die von dir geschilderten Kommentare und das Treten gegen den Mülleimer für eine Führungskraft in der Feuerwehr (egal ob freiwillig oder hauptberuflich) extrem unangebracht und die Situation sollte unbedingt von seinem Vorgesetzten mit ihm ausgewertet werden.

Deine Vorgehensweise war absolut gerechtfertigt. Bitte zögere auch beim nächsten mal nicht, einen Notruf abzusetzen!

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Ich kann bloß aus Sicht eines Brandschutzplaners sprechen, nicht aus der eines Pferdebesitzers ;)

Ich denke eine Brandentstehung kannst du nicht wirklich verhindern. Ich vermute mal die wahrscheinlichsten Szenarien sind Brände durch elektrische Anlagen, Fahrlässigkeit oder Blitzschlag. Alles kann minimiert werden, z.B. durch regelmäßige Wartung und Kontrole der Anlagen, kein Lagern von leicht brennbaren Stoffen und so weiter. Aber wirklich ausschlißen kann man Brände nie.

Ich vermute das richtige für dich, wären Material und Pläne für den Fall des Brandes. Am wichtigsten ist das frühzeitige Erkennen des Brandes. Da könnten schon normale Brandmelder helfen (Vernünftige Modelle gibt es schon ab 10€). Beachte, dass die meisten Rauch bzw. Staub detektieren, also lösen sie auch aus wenn es nur sehr staubig im Stall ist. Wenn das bei dir der Fall ist: Es gibt auch Brandmelder, die auf Wärme reagieren, sind jedoch etwas teurer. Wieviele Melder du benötigst, hängt von der Struktur des Gebäudes ab. Wenn es ein großer Raum ist, ohne Trennwände, sollte ungefähr alle 20 Quadratmeter ein Melder an der Decke hängen.

Das nächste Problem ist, ob du die Brandmelder auch außerhalb des Stalles (zB nachts während des Schlafes) hören kannst. Dafür gibt es zum Beispiel die Möglichkeit eine kleine "Alarmsirene" anzubringen. Es gibt auch Systeme, die dir einen Alarm aufs Handy schicken. Solche Lösungen können aber etwas ins Geld gehen, da die Brandmelder dann mit der Alarmeinrichtung vernetzt sein und alle System zusammen passen müssen. Der Rauchmelder aus dem Baumarkt reicht dann nicht mehr. Kleiner Trick: Wenn dein Wohnhaus nicht zu weit weg vom Stall ist, reichen vielleicht auch funkvernetzte Brandmelder (wenn einer etwas detektiert, lösen alle anderen auch aus). Dann könntest du einen der Melder in deiner wohnung anbringen und wirst so auch geweckt, wenn im Stall etwas ist. (ca 75€ für 4 Melder)

Als nächstes empfehle ich dir einen Plan zurechtzulegen, was du in welcher Reihenfolge tust, wenn es brennt. Als erstes natürlich immer den Notruf absetzen. Danach: über welchen Weg kannst du die Pferde am schnellsten aus dem Stall führen, wo können sie untergebracht werden (sie sollten wohl angebunden werden. Immer wieder hört man, dass Pferde in ihren brennenden Stall zurück wollen. Aber da kennst du dich bestimmt besser aus als ich). Weiterhin: wo kann die Feuerwehr ihre Fahrzeuge abstellen und wie kommen sie am besten in den Stall. Eventuell kannst du ja einen Gruppenführer deiner örtlichen Feuerwehr mal einladen, dass ihr das besprechen könnt.

Wenn es sich noch um einen Entstehungsbrand handelt, können auch Laien mit einem Handfeuerlöscher etwas bewirken. Bei brennendem Stroh oder Holz ist ein 6-Liter-Schaum- oder 6-Kilogramm-Pulverlöscher am effektivsten (gibs ab 25€). Verteile 2 oder 3 an den Ein- und Ausgängen des Stalls. Übe vorher den Umgang mit Handfeuerlöschern, am besten lässt du es dir von deiner örtlichen Feuerwehr erklären. Ganz wichtig: niemals selbst in Gefahr bringen. Ein Handfeuerlöscher hilft wirklich nur bei Entstehungsbränden (kleinen überschaubaren Feuern in der Entstehungsphase). Wenn die Rauchentwicklung zu groß ist, unbedingt das Gebäude verlassen!

Ich denke mal wenn du diese Dinge beherzigst, kannst du wieder etwas ruhiger schlafen ;) . Konkrete Vorschläge kann ich natürlich nicht machen, ohne das Gebäude zu kennen.

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Über diese Frage kann man sehr gut diskutieren :D

Grundsätzlich gilt dieser Paragraf für alle Feuerwehrangehörigen. Du bist in Brandenburg durch das BbgBKG verpflichtet dich bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einzufinden, unabhängig von Alter und Ausbildungsstand. Allerdings gibt es in Brandenburg auch die Schulpflicht laut BbgSchulG. Keines dieser Gesetze wiegt höher. Welches nun angewendet wird ist reine Argumentierungssache.

In deinem speziellen Fall würde ich mich auf den Satz BbgBkg§27Abs1 "Ihnen dürfen durch den Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen." beziehen. Ich rate dir vom zuständigen Träger des Brandschutzes (Ordnungsamt) den Einsatz bescheinigen zu lassen, um mit dieser Entschuldigung bei der Prüfungskommision höflichst! um eine 2. Chance zu bitten. (Im Gestz steht, dass das pädagogische Ziel bei Fehlverhalten mit dem Erkennen von Einsicht beim Schüler erreicht ist, also schön demutig sein)

Aber ich glaube, dass sie das nicht selbst entscheiden werden, sondern das Schulamt um Rat bitten werden. Dieses wird für solche Fälle bestimmt ne Lösung auf Lager haben. Wie die Aussieht weiß ich leider nicht, weil es ja doch eher selten vorkommen dürfte.

Grundsätzlich bin ich der Meinung: Schule/Studium/Arbeit geht vor Feuerwehr. Klingt zwar schon wie eine Phrase, aber wenn du dir keinen vernünftigen Job besorgst, kannst du in einigen Jahren für die Feuerwehr auch nix mehr tun. Es gibt einfach Momente, da muss man die Füße still halten, wenn der Pieper geht. 5 Stunden vor einer Prüfung wär ich nicht mehr losgelaufen. Ich kann zum Beispiel auch einige Stunden vor Beginn meiner Schicht bei der BF nicht mehr mit der FF ausrücken. Und würde ich wegen eines Einsatzes eine Prüfung meines Studiums verpassen, würde diese garantiert auch als Fehlversuch gewertet.

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