Die bessere Löschwirkung bei Feststoffbränden hat eindeutig ein Schaumlöscher, dieser hat auch eine längere Funktionsdauer. Bei brennenden Flüssigkeiten ist er ebenfalls einsetzbar. Der Nachteil ist natürlich, dass er nur bis -20°C funktioniert (Was bei uns in Deutschland ja noch tolerierbar ist).

Gefordert ist ein Schutz theoretisch nicht, aber eine kleine Box zu bauen ist eine gute Idee und kann sicher nicht schaden. Wenn der Löscher geschützt vor direkter Sonnenstrahlung, Schmutz und Regenwasser lagert, ist er nicht ganz so anfällig für Verschleiß, wie z.B. Korrosion. Perfekt wird es, wenn auf die Box dann noch ein entsprechendes Hinweisschild angebracht wird ;)

Bitte beachte, dass gewerblich genutzte Handfeuerlöscher regelmäßig (alle 2 Jahre) zur Prüfung müssen. Im privatem Bereich ist das natürlich keine Pflicht. Es empfiehlt sich aber auch hier, das Gerät alle paar Jahre mal durch eine entsprechende Firma checken zu lassen.

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Die Mindestausstattung laut Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr besteht aus dem, was du erhalten hast.

Alles weitere muss dir der Träger des Brandschutzes nicht unbedingt zur Verfügung stellen. In vielen Fällen geschiet dies aus kostengründen auch nicht.

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siehe FwDV3 Seite 19:

Punkt Wassertrupp:

"Er schließt den Verteiler an und gibt dem Maschinisten das Kommando:

„Wasser marsch!“"

Der Trupp, der den Schlauch an den Verteiler ankuppelt, gibt sofort das Kommando. Dies beschleunigt den weiteren Einsatzablauf, da das Füllen unter Umständen ja auch ein paar Sekunden dauern kann. Du brauchst dir keine Gedanken machen, dass der Schlauch dadurch überbelastet wird. Bei der Prüfung der Schläuche werden diese mit einiges mehr an Druck belastet, um sie auf Schwachstellen zu überprüfen.

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Kommt immer auf das Nutzerprofil an.

Sie sind alle von der Bedienung her identisch. Der größte äußerliche Unterschied ist, dass 915 und 925 ein vollgrafisches Display haben und der 920 noch nicht. Die Empfangsempfindlichkeit ist beim 915 zwar höher als bei den andern beiden, was aber kaum von Bedeutung ist, da die anderen beiden ebenfalls zuverlässig auslösen. Sind auch alle gleich laut und haben ähnliche Alarmtöne.

Ansonsten hängt die Entscheidung wohl davon ab, wieviel Alarmschleifen du empfangen können möchtest (915 - 46 Schleifen, 920 und 925 - 128 Schleifen),

wieviel Meldungen du speichern können möchtest (915 - 100 Meldungen, 920 und 925 - 15 Meldungen),

wieviel Nuitzerprofile du brauchst (915 - 3, 920 und 925 - 9)

und natürlich vom Preis ;)

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1) Patient: Wohin fahren wir denn?

Rettass: Zum Friedhof.

Patient: Aber ich bin doch noch garnicht tot ?!

Rettass: Wir sind ja auch noch nicht da!

2) Gib dem Opi Opium, denn Opium haut den Opi um.
3) Tag ich bin der Sanitäter, und das ist mein Rettungsassistent

Und ich kann dir absolut "Rippenspreitzer" empfehlen. Die machen Cartoons vom RD/Feuerwehr und so. Haben ne Homepage und sind auch auf Facebook und so. Lohnt sich wirklich

https://www.google.de/search?q=rippenspreizer&safe=off&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=H3yJVcW4E8ansAGahbT4Dg&ved=0CCQQsAQ&biw=1525&bih=707&dpr=0.9

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Die Rettungsassistenten würden sich garantiert sehr über eine Karte freuen. Sie müssen in jeder Schicht viel mit ansehen wissen aber nie wie es am Ende ausgeht, denn sobald der Patient am Krankenhaus abgegeben ist, ist die Sache für den Rettungsdienst beendet.

Egal was sie leisten mussten, ein Dankeschön hören sie so gut wie nie.

Wenn du ihnen eine Karte schreibst und dich bedankst fühlen sie sich auch in ihrer Vorgehensweise bestätigt und werden sicherer, was gerade bei Neulingen sehr wichtig sein kann.

Wenn du dich bedanken möchtest (zum entschuldigen seh ich keinen Grund ;) ) schreib eine nette Karte. Schreib am besten auch Datum, Uhrzeit und den Einsatzort auf (damit sie auch zuordnen können welche Kollegen an dem Tag Dienst hatten) und gib sie in der Rettungswache ab bzw. steck sie in den Briefkasten.

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Erlaubt ist es definitiv leider nicht. Du hast zwar als Feuerwehrmann im Einsatz Sonderrechte im Straßenverkehr laut STVO§35, diese dürfen aber nur angewendet werden, wenn "höchste Eile" geboten ist, um: Leben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Da du noch Minderjährig bist und du weder eine entsprechende Ausbildung (z.B. AGT) hast um Menschen zu retten, noch in den Gefahrenbereich eindringen darfst, ist bei dir niemals höchste Eile geboten. Im Falle eines Schadens bist du voll haftbar, wirst wahrscheinlich sogar als vorsätzlich handelnd bestraft.

Ich hab einen meiner Elternteile immer gescheucht und sie auf den Beifahrerplatz gesetzt.

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Die freiwilligen Feuerwehren können es sich heutzutage doch garnicht mehr leisten jemanden beim F1-Lehrgang durchfallen zu lassen. Es wird jeder genommen, der bereit ist einen Teil seiner Zeit zu opfern. Wenn du eifrig bist, werden deine Ausbilder schon dafür sorgen, dass du durchkommst.

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