Bezahlt die Agentur für Arbeit den Führerschein?

7 Antworten

Hallo Jenny933831996!

Die Arbeitsagentur und Arbeitslosengeld 1 haben nicht direkt etwas mit dem Jocenter (ehemals ARGEN) und Bürgergeld (Arbeitslosengeld II, Hartz IV) zu tun.

Wie kommst Du dann darauf, wenn Du bei der Arbeitsagentur bist und ALG-1 bekommst, dass das Jobcenter dann den Führerschein bezahlt? Es sind doch zwei völlig verschiedene Behörden und gesetzliche Grundlagen.

Normalerweise kann man auch mit ALG-I noch den Führerschein bezahlen. Du musst nicht alles sofort bezahlen. Ich betreue Klienten, die ebenfalls den Führerschein machen. Es ist nie so, dass man etliche Tausend Euro vorab oder auf einmal bezahlen muss. Manche Fahrschüler bezahlen jede Stunde einzeln, andere sammeln z.B. zehn Stunden und bezahlen dann. Je nach Fahrschule ist es anders, aber man kann sicherlich mit Deiner Fahrschule reden. Dann pausierst Du eben oder machst jeden Monat ein paar Fahrstunden. Wo liegt das Problem?

Ein Führerschein ist auch nicht lebensnotwendig. Wenn Du vorher damit angefangen und bereits "einiges" bezahlt hast, ist es doch nicht so schlimm.

In Ausnahmefällen und nur dann, wenn der Führerschein für den neuen Job vonnöten ist, bezahlen Arbeitsagentur/Jobcenter dies. Hier und da kannst Du auch ein Darlehen beantragen. Nur, sollten Jobcenter/Arbeitsagenturen Dir diverse Dinge bezahlen, dann müsstest Du vorab einen Nachweis über die Festanstellung erbringen. Und keine Firma wird dies so spontan vorher machen. Ferner hängt die Zustimmung der Kostenübernahme/Förderung auch von einem Vertrag, der zu Deinen Lasten geht, ab. Insofern rate ich immer, solche Geschäfte, die stets zu Lasten der Rechteträger gehen, abzulehnen.

Man kann es auch selbst bezahlen. Da Du eh schon einiges bezahlt hast, man auch jede Stunde einzeln bezahlen und obendrein pausieren kann, sehe ich da keine Probleme. Erst sollte man sich selbst darum kümmern, bevor man die Hand aufhält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wurde vor kurzem von meinem Arbeitgeber gekündigt

Wenn, dann wurde Dir gekündigt.

Bei Arbeitslosengeld bezug ist die ARGE, die seit Jahren Jobcenter heißt, nicht zuständig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wahrscheinlich nicht . Die bezahlen den manchmal wenn die Person den für den angestrebten Job braucht .

Das macht die Arbeitsagentur nur im Ausnahmefall und nur, wenn es für den Job zwingend notwendig ist.

Klare Antwort: Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung