Bewerbung um Ausbildungsplatz?
Angabe des voraussichtlichen Schulabschluss.
Was, wenn der Bewerber den voraussichtlichen Schulabschluss nicht erreicht? Bekommt dieser dann doch den Ausbildungsplatz (wenn der Vertrag schon unterschrieben wurde)?
3 Antworten
Wenn da nicht irgendwo noch eine Klausel steht, vorbehaltlich der Vorlage von ......
Aber es dürfte außer in ganz besonderen Fällen wohl immer zur Kündigung führen.
Aber wenn laut der Stellenbeschreibung (Annonce) ein schlechterer Abchluss reicht, kann es dem Betrieb doch egal sein, ob man sein voraussichtliches Ziel erreicht hat.
Wenn mans nicht schafft tut es trotzdem nichts zur Sache. Immerhin hat man voraussichtlich geschrieben und nicht ganz sicherer Abschluss. Wenn der Vertrag unterschrieben wurde ist es schon sicher
Das entscheidet der Betrieb. Die können dann auch bei Start sagen "Nein, is nicht mehr"
Das lässt sich so nicht sagen. Ich würde eher behaupten nein, weil der Betrieb halt jetzt vermutlich nicht spezifisch auf die Person wartet, die den Abschluss nicht geschafft hat und dann neu sucht
Aber hat der Bewerber dann im nächsten Jahr bessere Chancen in dem Betrieb? Weil er ja sonst genommen wurde -Anschreiben , Lebenslauf usw. waren ansprechend, aber der angegebene Schulabschluss wurde nicht erreicht.