Warum wurde die Bewerbung als Wiedereinsteller abgelehnt?
Hallo. Ich war 13 Jahre bei der Bundeswehr im Sanitätsdienst. Seid 2 Jahren bin ich ausgeschieden und arbeite ziviel im Krankenhaus. Trotz allem bin ich mit voller Leidenschaft Soldat, und habe mich beworben. Nach fast drei Monaten kam heute die Absage. Wurde noch nicht mal zum Eignungstest eingeladen. Als Begründung standen die üblichen Worte....
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, grade in der momentanen Lage der Bw. Ich hatte vor 7 Jahren ein Disziplinarverfahren. Dieses scheint aus den Akten noch nicht raus zu sein, was ich allerdings nicht verstehe. Denn die wollten das Urteil vom zivielen Gericht. Meint ihr das war der ausschlaggebene Punkt? Soll ich mich einfach nochmal bewerben?
Liebe Grüsse
4 Antworten
Hallo. Ich war 13 Jahre bei der Bundeswehr im Sanitätsdienst. Seid 2
Jahren bin ich ausgeschieden und arbeite ziviel im Krankenhaus.
Arbeitest du zivil oder zuviel im Krankenhaus?
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, grade in der momentanen Lage
der Bw. Ich hatte vor 7 Jahren ein Disziplinarverfahren. Dieses scheint
aus den Akten noch nicht raus zu sein, was ich allerdings nicht
verstehe. Denn die wollten das Urteil vom zivielen Gericht. Meint ihr
das war der ausschlaggebene Punkt?
Nein, glaube ich nicht. Warum sollten sie jemanden nicht wollen, der ein Disziplinarverfahren hatte? Der bringt doch richtig Stimmung in die Bude.
Wenn Du 13 Jahre dabeiwarst und seit Dienstzeitende 2 Jahre vergangen sind, bist Du schon über 30.
Als Wiedereinsteller hättest Du vielleicht, aber auch nur vielleicht, eine Chance, wenn Du Profi (Berufssoldat) werden könntest. Mit dem dunklen Fleck in Deiner P-Akte kannst Du das abhaken. Eine erneute Bewerbung ist rausgeworfenes Geld für die Briefmarke.
Du könntest höchstens mal versuchen, Dich bei einem Bw-Krankenhaus als ziviler Mitarbeiter, d.h. für ein Angestelltenverhältnis zu bewerben. Ob und was es da für Stellen gibt, mußt Du selbst rausfinden.
Wenn das so ein Klopper war, dass der nach 7 Jahren noch nicht getilgt ist und mit einem Gerichtsurteil endete, kannst du mal davon ausgehen, dass der Bund dich deshalb nicht haben will.
Nochmal bewerben und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen
Rechtsanwalt zu Rate ziehen
Und was sollte der raten? Es gibt keine Rechtsvorschrift, die einen Arbeitgeber zwingt einen bestimmten Mitarbeiter einzustellen. Das gilt auch für öffentliche Arbeitgeber im Falle von besonderen Dienstverhältnissen.