Beweisfoto?

4 Antworten

Du kannst als Zeuge vernommen werden ...

nicht zur Tat selbst, sondern zur Nachricht


MaxiRamic 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 22:56

muss nicht sein, aber kann oder?

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Das entscheidet die Polizei


Das entscheidet die Staatsanwaltschaft als zuständige Leiterin des Ermittlungsverfahrens.

Es kann gut sein, dass man nochmal eine Aussage von Dir haben möchte. Du hast als Zeuge kein Zeugnisverweigerungsrecht, sofern das Gericht auf dich zukommt.

Ich bin mir sehr sicher, dass du früher oder später im Status eines Zeugen vernommen wirst. Es handelt sich hier schließlich um ein Verbrechen und nicht um ein einfaches Vergehen.


MaxiRamic 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 23:02

für was bin ich dann Zeuge? weil an dem Ort des Geschehnisses war ich ja nicht dabei, hab nur die Nachricht bekommen.. danke für die Antwort mfg

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