Betrunkener Beifahrer auf Roller?

3 Antworten

§ 23 Abs. 1 Satz 2 StVO besagt:

Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Wenn die Verkehrssicherheit aufgrund der Alkoholisierung des Beifahrers beeinträchtigt ist (z.B. wegen Gleichgewichtsstörungen), wäre das ein Verstoß gemäß TBNR 123119:

Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt.

Das macht 25€ Verwarngeld.

Ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist das erlaubt.

Keine Grenzen, keine Strafen, solange sich der Zustand nicht negativ auf das Fahrverhalten auswirkt.

Solange dieser den Straßenverkehr oder dich nicht behindert, denke ich das es geht, er muss halt aufrecht sitzen können.