Der E-Scooter zählt als Kraftfahrzeug. Mit 1,6 pro mille hast du eine Straftat begangen, Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 pro mille
Dich erwartet ein Strafbefehl über ca. 40 Tagessätze, ein Tagessatz ist ein 30-tel eines Netto-Monatseinkommens. Außerdem werden dir die Kosten der Blutentnahme auferlegt. Das ist der strafrechtliche Teil, ist ein Massendelikt und wird per Strafbefehl geahndet, eine Gerichtsverhandlung findet nicht statt. Du kannst gegen den Strafbefehl Einspruch erheben, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wird dein Einkommen zu hoch geschätzt kannst du auch gegen die Höhe der Tagessätze isoliert Einspruch erheben, bei Nachweis wird dies dann angepasst.
Ein Anwalt lohnt sich nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung, was soll dieser auch ausrichten, die Blutalkoholkonzentration ist belegt und der Sachverhalt eindeutig.
Du musst im weiteren Verlauf des Strafverfahrens keine Angaben zur Sache machen
Jetzt kommt aber noch der verwaltungsrechtliche Teil: Es wird eine Sperrfrist erteilt, in der dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, ergo darfst du die nächsten 10-12 Monate keinen Führerschein machen. Wenn du später mal einen Führerschein machen möchtest und dazu einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellst wird diese Behörde von dir die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) fordern. Um diese bestehen zu können musst du Abstinenznachweise beibringen.
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