Berechtigte Androhungen des Käufers,bei einem Privatkauf?

3 Antworten

Nein. Hat er nicht.

Geh auf blockieren und schon hast du Ruhe.

Er droht mir einem Anwalt. Dann sollte deine Reaktion sein:

"Gut, dann beende ich hiermit das Gespräch, ich höre von ihrem Anwalt".

Klingt nämlich absolut nicht danach, dass du irgendwas zu befürchten hast.

Wenn du mit dem Kaeufer vereinbart hast, eine Zweitschrift der Rechnung mitzuliefern, musst du die auch liefern.