Betrug - Spiel ging verloren (Versand)?

6 Antworten

Als Käufer ist mir das auch oft passiert, dass Warensendungen nie angekommen sind

Und warum nicht draus gelernt?

Jeder der irgendwas verschickt ist zumindest nachweispflichtig es verschickt zu haben (an die korrekte Adresse), sei es durch Trackingnummer oder durch Zeugen. Ersteres ist sicherer. Denn behaupten kann ja jeder.

Bei so niedrigpreisigen Artikeln wird aber kaum einer die hohen Mehrkosten für trackbaren Versand in Kauf nehmen (bei Brief hätte es Einschreiben getan, das ist zudem versichert aber imo auch überteuert). Von daher akzeptierst du auch das Risiko ein Totalverlust zu erleiden in einem Fall in dem du was beweisen sollst und es nicht kannst.

Was du machen kannst? Anbieten einen Teil zu tragen, alles zurück zahlen, gar nichts tun und warten ob die Polizei überhaupt Zeit hat sich wegen dem Kleinkram um dich zu kümmern (wenn es überhaupt zur Anzeige kommt). Bei 2 Anzeigen erhöht sich da das Risiko.

Auf der Post solltest auch n Nachforschungsantrag stellen. Hat bei Warenversand zwar kaum Aussicht auf Erfolg aber zumindest hast dann was gemacht und evtl. gehörst du der kleinen Minderheit bei der es was bringt.

Ich würd den Antrag stellen und dann gar nichts tun und abwarten. Auch wenn ich den Versand nicht nachweisen kann, Risiko trägt der Käufer, will er was dann hat er Rechtsmittel die er nutzen kann... ich bin da abgebrüht. Muss sich jeder selbst einschätzen. Allerdings biete ich kein Warenversand an und würde mich auch nicht drauf einlassen, schon weil Warenversand ne offene Sendung ist und das wäre mir schon zu blöd... dann die Ungeduld von den Käufern... da ist Stress vorprogrammiert selbst wenn es irgendwann ankommt wird man trotzdem noch schlecht bewertet.

kommt auf mich rechtlich nun was zu?

Ja, Rückzahlung des Kaufpreises einschl. Versandkosten nach erklärtem Rücktritt des K vom KV :-O
Denn um den bislang rechtsirrigen Meinungen etwas Substantiiertes entgegenzusetzen: N. § 433 I BGB bist du als VK verpflichtet, "dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen."

Bei vereinbartem Versendungskauf n. § 447 BGB geht das Risiko erst dann auf den K über, "sobald der VK die Sache dem zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat."

Bedeutet: Ohne Einlieferungsbeleg hast du deine Kaufvertragspflichten objektiv nicht erfüllt, der K kann n. § 323 I BGB vom KV zurücktreten und seine Leistungen zurückverlagen. Sogar Schadensersatz geltend machen, etwa wenn das nunmehr anderweitig zu beschaffende Spiel teurer wäre.

Was lernst du auch als Betroffener K daraus? Man handelt grds. nur gegen Versandart mit Einlieferungsbeleg, also per Einwurfeinschreiben, Hermes-Päckchen, DHL-Paket.

Denn um deine Vermutung zu kommentieren: Es soll Abzocker geben, die nur auf Waren mit nichtsendungsverfolgbarer Versandart bieten um behaupten zu können, die Ware nie erhalten zu haben um ihr Geld erfolgreich zurückfordern zu können :-O

G imager761

Wenn du unversicherten UND versicherten Versand angeboten hast, und beide Käufer haben sich speziell für den unversicherten Versand entschieden, trägt der Käufer das Risiko. Jedoch solltest du schon in der Vergangenheit auffällig gewesen sein das Ware nicht angekommen ist, könntest du tatsächlich strafrechtlich belangen werden.

Das Versandrisiko liegt beim Käufer, da die auf Warensendung bestanden haben, obwohl. Du auch versichert versendet hättest. Die wollen dich nur über den Tisch ziehen und das Geld wiederhaben. Meiner Meinung nach haben die kaum eine Chance. Ich vermute, die wissen das auch und es ist nur heiße Luft, um dir Angst zu machen, vor allem, bei 7 und 9 € wird da nichts kommen.


imager761  14.11.2019, 07:18

Das sieht § 443 I BGB völlig anders und bei Versendungskauf hat der VK die Aufgabe der Sendung nachzuweisen, § 447 BGB :-)

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Im privaten Bereich trägt der Käufer das Versandrisiko, du solltest dir da nichts aufschwätzen lassen.

Und wegen 9€ gäbe es so oder so auch kein Ermittlungsverfahren, wenn du nicht gerade der ortsbekannte Dauerbetrüger bist.


imager761  14.11.2019, 07:18

Das sieht § 443 I BGB völlig anders und bei Versendungskauf hat der VK die Aufgabe der Sendung nachzuweisen, § 447 BGB :-)

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HansImGlueck178  14.11.2019, 07:20
@imager761

Was soll denn § 443 BGB damit zu tun haben? Da geht es um Garantieansprüche.

Und wie du in § 447 BGB ja lesen kannst: Sobald die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde, geht das Risiko an den Käufer über, genau was ich geschrieben habe. Eine Nachweispflicht gibt es dabei nicht.

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imager761  14.11.2019, 07:34
@HansImGlueck178

Falsch.Selbstverständlich muss man Aufgabe der Sendung durch den Einlieferungsbeleg nachweisen. Lesen hilft: "geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald...ausgeliefert hat" meint eben erst dann, wenn der MItarbeiter der Post die Sendung übernahm und genau das wäre nachzuweisen. Nur weil ich das als Verkäufer behaupte oder den Umschlag einwerfe kann ich es nicht. Paypal ist da rigoros.

Richtigerwesie handelt es sich um § 433 I BGB, mein Tippfehler.

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HansImGlueck178  14.11.2019, 07:36
@imager761

Es gibt keine Nachweispflicht, wo liest du das im BGB? Relevant für den Gefahrenübergang ist die Übergabe an den Versender, nicht irgendein Nachweis.

Und was soll jetzt § 433 BGB damit zu tun haben? Der Fragesteller hat die Sache ja frei von Mängeln bis zum Punkt des Gefahrenübergangs übergeben (nehme ich mal an, wenn nicht ist das aber so oder so eine völlig andere Sache).

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imager761  15.11.2019, 08:26
@HansImGlueck178

Es genügt eben nicht zu behaupten, man hätte Geld überwiesen oder die Ware versendet. Dass sich kein Gläubiger damit abspeisen lassen muss, sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Für andere ist diese Beweislat bzw. eine Nachweispflicht im Kaufvertragsrecht des BGB geregelt: Sie trifft den Schuldner einer Leistung, hier bei einer durch verabredeten Versendungskauf vereinbarten Schickschuld den VK, die Ware verabredungsgemäß an das Transportunternehmen übergeben zu haben.

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HansImGlueck178  15.11.2019, 08:29
@imager761

Beweislast und Nachweispflicht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Die Beweislast ist dann relevant, wenn ein Beweis erforderlich wird. Beispielsweise in einem Zivilprozess.

Eine Nachweispflicht bedeutet, dass der Nachweis in jedem Fall erbracht werden muss. Das ist hier nicht der Fall.

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