Betriebskostenabrechnung ALG1 - ALG2?

2 Antworten

Das ist schon korrekt so !

Hier geht es nicht darum aus welchem Zeitraum eine BK - Gutschrift oder Guthaben resultiert, es kommt nur darauf an wann diese zugeflossen ist.

Das ganze nennt sich Zuflussprinzip !

Würde das Guthaben spätestens im Monat vor der Antragstellung auf Bürgergeld auf dem Konto gewesen sein, wäre es Vermögen und kein anrechenbares Einkommen.

Ist es anrechenbares Einkommen, wird das BK - Guthaben im Monat nach dem Zufluss mindernd auf den Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom angerechnet.

Im Gegenzug hätte das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung auf schriftlichen formlosen Antrag übernommen, wenn diese im Leistungsbezug bzw.im Monat der Antragstellung fällig gewesen wäre.

Würde es sich um ein Guthaben aus dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom handeln, wäre es kein anrechenbares Einkommen, weil der Abschlag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.


ADA369 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:53

isomatte - und ich weiß dass bei ALG 2 gibt einen freien Betrag welche kann man zum seine ALG2 dazu haben. vielleicht kann man Teil von meine Betriebskosten zu bleiben? oder 100% JC verrechnet gesamte Betriebskosten? Danke

isomatte  05.09.2024, 21:10
@ADA369

Da gibt es keinen Freibetrag, dass Guthaben wird bis auf den letzten Cent mit der KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom verrechnet.

Freibeträge kann man nur auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll geltend machen.

Oder man hat ab der Vollendung des 18 Lebensjahres sonstiges Einkommen wie z.B. ALG - 1 und stockt mit Bürgergeld auf, weil das anrechenbare ALG - 1 den Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde.

Wenn man zum ALG - 1 nicht noch Erwerbseinkommen erzielt, worauf dann schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt würden, dann könnte man im Regelfall 30 Euro Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Bei einem BK - Guthaben gilt dies allerdings nicht !

Es gibt eine Ausnahme, würde man schon im Leistungsbezug vom Jobcenter sein und die Warmmiete wäre nicht angemessen, dass Jobcenter hätte schon vor längerer Zeit eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung für die unangemessenen Wohnkosten geschickt und die Übergangsfrist wäre verstrichen und das Jobcenter zahlt nur noch die angemessenen Kosten, man würde also den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen zuzahlen.

Wenn man dann später ein BK - Guthaben erhalten würde und das für den Zeitraum in dem man selber einen Teil zugezahlt hat, weil das Jobcenter nur noch die angemessenen Kosten anerkannt und gezahlt hat, dann könnte man vom BK - Guthaben die eigene Zuzahlung in Abzug bringen.

Bitteschön

ADA369 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:32

Danke für die Klarstellung

Es gilt das Zu- und Abflussprinzip im SGB II.

Wenn die Erstattung während des Leistungsbezugs erfolgt (dem Konto gutgeschrieben wird), ist das bedarfsmindernd in dem Monat des Zuflusses.

Umgekehrt würde es genau so gelten, wenn du eine Nachzahlung aus der ALG 1 Zeit hättest, müsste das Jobcenter diese übernehmen, wenn du bei Fälligkeit der Zahlung im Leistungsbezug stehst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

isomatte  05.09.2024, 17:45

Ein BK - Guthaben wird nicht im Monat des Zuflusses auf die Kosten der Unterkunft angerechnet, erst im Monat nach dem Zufluss.

ADA369 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:30

Vielen Dank euch allen für die Antworten. Schade, ich dachte, wenn eine Person in diesem Zeitraum in ALG1 war, dann das Geld von Betriebskosten werde bei ihm bleiben.

Vermieter hat keine Gutschrift auf Konto überwiesen sondern auf Mieterkonto gutgeschrieben. Bedeutet das im Oktober muss dieser Betrag 500 eur mit aktuelle Miete zu verrechnen. Und in Oktober weniger zahlen.

kevin1905  07.09.2024, 09:45
@ADA369

Dennoch ist der Bedarf dadurch ja zumindest für einen Monat geringer.

ADA369 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:27

danke