Betriebsferien - Gelten diese auch für Leiharbeiter?
Hey,
in einer Firma sind bald Betriebsferien, d.h. im Zeitraum vom 23.12. - 31.12. ist die Firma zu. Müssen die Leiharbeiter dann woanders arbeiten oder haben Sie auch frei?
Und werden hierfür Urlaubstage abgezogen? Weil, wenn ja müsste das einem ja mitgeteilt werden oder?
5 Antworten
Du solltest bei der Leiharbeitsfirma nachfragen. Vermutlich haben die für den Zeitraum eh keinen anderen Einsatz, daher ist es dann Urlaub. Und natürlich werden dafür Urlaubstage abgezogen.
Du kannst dann in einem anderen Entleihbetrieb arbeiten. Hat die Leihfa. keine Arbeit, muß diese aber bezahlen nach § 615 BGB. Unternehmer-Risiko
Den betriebseigenen Mitarbeitern wird für die Zeit auch Urlaub abgezogen, das vielleicht als Erstes. Sie bekommen nicht Betriebsferien + normalen Urlaub.
Wenn die Leihfirma keine Ersatzarbeitstelle hat, wirst du dann wohl auch Urlaub nehmen müssen.
Du musst keinen Zwangsurlaub nehmen - Du hast ein Recht darauf, dass Dich der Verleiher in der verleihfreien Zeit beschäftigt - wenn er nichts anderes für Dich hat, muss er Dich so bezahlen .... er darf auch nicht einfach das evtl. Stundenguthaben gegen Deinen Willen verrechnen ....
Da musst du mal deine Leihfirma kontaktieren bevor es eine böse Überraschung gibt.