Betriebsferien - Gelten diese auch für Leiharbeiter?
Hey,
in einer Firma sind bald Betriebsferien, d.h. im Zeitraum vom 23.12. - 31.12. ist die Firma zu. Müssen die Leiharbeiter dann woanders arbeiten oder haben Sie auch frei?
Und werden hierfür Urlaubstage abgezogen? Weil, wenn ja müsste das einem ja mitgeteilt werden oder?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du solltest bei der Leiharbeitsfirma nachfragen. Vermutlich haben die für den Zeitraum eh keinen anderen Einsatz, daher ist es dann Urlaub. Und natürlich werden dafür Urlaubstage abgezogen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sr710815/1567260341166_nmmslarge__0_0_1456_1456_cded2f3f6be4ee2af99c0aff3574189b.jpg?v=1567260341000)
Du kannst dann in einem anderen Entleihbetrieb arbeiten. Hat die Leihfa. keine Arbeit, muß diese aber bezahlen nach § 615 BGB. Unternehmer-Risiko
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HoskevonBerg/1705045009375_nmmslarge__0_0_270_270_efb4d7a8c6f964ad4325dcf05e36c56c.jpg?v=1705045009000)
Den betriebseigenen Mitarbeitern wird für die Zeit auch Urlaub abgezogen, das vielleicht als Erstes. Sie bekommen nicht Betriebsferien + normalen Urlaub.
Wenn die Leihfirma keine Ersatzarbeitstelle hat, wirst du dann wohl auch Urlaub nehmen müssen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
Du musst keinen Zwangsurlaub nehmen - Du hast ein Recht darauf, dass Dich der Verleiher in der verleihfreien Zeit beschäftigt - wenn er nichts anderes für Dich hat, muss er Dich so bezahlen .... er darf auch nicht einfach das evtl. Stundenguthaben gegen Deinen Willen verrechnen ....
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blumenFee47/1685427662117_nmmslarge__811_1564_1721_1721_7672744894c528b6077ae48f2e732870.jpg?v=1685427662000)
Da musst du mal deine Leihfirma kontaktieren bevor es eine böse Überraschung gibt.