Du solltest dir besser vor Beginn des Studiums überlegen, ob du in den Justizvollzug oder in die Rechtsprechung gehen möchtest. Mir ist nicht bekannt, dass die Justizvollzugsanstalten Rechtspfleger suchen. Wenn du dich für den Vollzug von Strafen interessierst, kannst du aber als Rechtspfleger auch an die Staatsanwaltschaft -Strafvollstreckungsbehörde-.
Für Mord gibt es keine zeitige Freiheitsstrafe mehr. Wenn ein Schwurgericht einen Angeklagten des Mordes schuldig spricht, ist grds. alternativlos auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. In allen anderen Fällen wird dem Richter ein Strafrahmen eingeräumt um angemessen auf die Rechtsverletzung reagieren zu können. Ein Wiederholungstäter soll so z.B. härter bestraft werden wie ein Ersttäter.
Der Mörder löscht endgültig aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen oder mit besonders verwerflichen Mitteln ein Menschenleben endgültig aus. Zwar wird auch durch eine Vergewaltigung die Rechtsordnung enorm erschüttert (deswegen auch die Einstufung als Verbrechen), eine Gleichsetzung mit Mord schlägt jedoch nach m.E. fehl.
Der Verkauf unterliegt der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts -Betreuungsgerichts-. Er prüft nochmals den Vertrag, holt ggf. Wertgutachten ein und hört den Betroffenen regelmäßig zu der Angelegenheit an. Der Rechtspfleger hat hierbei alle erheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln.
Was macht denn dein Bruder schlimmes? Solltest du lediglich eine geringe Eskalationsschwelle haben, wird das Gericht wohl eher nicht die Rechte deines Bruders einschränken.
Die Firma wäre aufgrund einer bewussten Irreführung unzulässig. Das Registergericht hätte den Eintragungsantrag abzulehnen.