Betreutes wohnen ohne zustimmung der Eltern?
Hallo, mein Vater möchte mit seiner neuen freundin und ihren Kindern zusammen ziehen. Ich bin 19 Jahre alt und kann weder seine freundin noch ihre Kinder leiden, auch die beziehung zu meinem Vater ist nicht die beste wir streiten nur noch und der versteht nicht wieso ich nicht mitziehen möchte und wieso ich seine freundin und ihre kinder nicht leiden kann. Nun habe ich üb er betreutes wohnen nachgedach und mir auch schon einen Termin beim Jugendamt gemacht. Nun habe ich aber die Angst das mein Vater sagt ich kann doch bei ihm wohnen und es ist doch alles nicht so schlimm. Ich will aber keinesfalls mitziehen da ich in den letzten Jahren jedes Jahr umgezogen bin.
Kann ich trotzdem betreutes wohnen haben auch wenn mein Vater sagt ich kann bei ihm bleiben?
7 Antworten
Hallo Gelbvogel, normalerweise ist das Jugendamt nur bis zur Volljährigkeit zuständig (gibt nat. Ausnahmen). ABer da du eh schon einen Termin fixiert hast, würde ich mich auf alle Fälle beraten lassen. Auch wenn du kein "Fall" mehr für das JA bist, können sie dir doch sagen, was du tun kannst. LG und alles Gute, Korinna
Du bist volljährig. Wenn du zum Jugendamt gehst und plausibel machen kannst, dass das unter keinen Umständen geht, dann werden die zu deinem Wohle entscheiden. Geh einfach mal hin und lass dich beraten.
Entscheiden nicht, aber helfen wenn es Schwierigkeiten im Elternhaus gibt!
Die Plätze im Betreuten Wohnen sind sehr knapp und denen Vorbehalten, denen ein Zusammenleben mit ihrer Familie unzumutbar ist ...
ich fürchte, nur weil du nicht mit der neuen Familie deines Vaters zusammen leben möchtest, wird da nicht ausreichen, um dir einen Platz zu sichern ...
aber du bist ja schon 19, da kannst du ohne die Zustimmung deiner Eltern jederzeit hinziehen, wohin du möchtest (so lange du dich selbst unterhalten kannst) ...
da du volljährig bist, kommt betreutes wohnen nicht in frage. du kannst tun und lassen was du willst und brauchst von niemandem eine zustimmung!
Ich weiß nicht, ober der/die Fragesteller/in noch in der Ausbildung ist. Da gibt es durchaus betreute Wohneinheiten vom Jugendamt.
ich wüßte nicht, daß das jugendamt für volljährige bürger zuständig wäre. außerdem sind die plätze so knapp, daß sicher betreueungswürdige jugendliche zuerst bedient werden. keine chance für den frager!
Wie betreungsbedürftig der Frage ist, weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht wie krass die Streitigkeiten z. B. mit dem Vater sind. Das wird dann das Jugendamt vorher klären müssen. Natürlich kann nicht jeder Jugendliche, der keinen Bock mehr auf zu Hause hat, eine staatlich finanzierte Wohnung bekommen!
Ähm du bist 19... also volljährig! Du kannst machen was du willst - genieß das leben :D
ja :D aber ich kann doch selbst keine wohnung finanzieren kerr :D
ja, das ist verständlich, aber auch da gibt es mittel und wege. du kannst ausbildungsbeihilfe bekommen. dein kindergeld kann an dich ausgezahlt werden, deine eltern sind unterhaltspflichtig, bis du eine ausbildung abgeschlossen hast. darüber hinaus kannst du auch bei der arge eine einzelfallentscheidung zu deinen gunsten bekommen, wenn du glaubhaft machen kannst, daß das zusammenwohnen mit der familie für dich unmöglich ist.
Dann musst du wohl arbeiten gehen. wer das eine will, muss das andere mögen ;)
Na ja, mitunter ist es vielleicht nicht so sinnvoll, dass ein junger Mensch seine Ausbildung abbricht und arbeiten geht, weil das Leben zu Hause unhaltbar ist. Aber das muss natürlich gegeben sein. Streit gibt es zwischen 2 Generationen in jedem Haushalt mal. Das ist natürlich kein Grund sich auf Steuerkosten eine Wohnung bezahlen zu lassen.
bei volljährigen hat das jugendamt nix zu entscheiden!