Betreuerin?

4 Antworten

Du musst das so sehen: Jede Betreuerin könnte die betreute Person um ihr Geld und Vermögen betrügen. Deshalb archiviert die Stelle, die eine Betreuung erlaubt und verfügt, das Vermögen zu Beginn einer Betreuung.

Aus Deiner Sicht ist das Vermögensverzeichnis ein Selbstschutz. Wenn zum Ende der Betreuung nur die nachgewiesenen, notwendigen Ausgaben, Geld und Vermögen reduziert haben, ist bewiesen, dass Du nichts unerlaubt entnommen hast.

Wenn Du das einzige Kind und die einzige Erbin bist, haben die Angaben keinerlei Wirkung. Ich hatte Riesenärger, weil mir meine Schwester vorwarf, bei der Betreuung der Mutter Geld für mich entnommen zu haben. Dagegen kannst Du Dich schützen, wenn Du Dir jede größere Geldausgabe von Deiner Mutter schriftlich bescheinigen lässt oder die Anweisung dazu auf Tonträger speicherst.


1961Bamberg103 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 09:30

Ich bin alleine ,das ich habe noch 2 Töchter.Aber in Geldsachen ist bei alles geregelt.

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silentcaesar  25.01.2021, 11:09
@1961Bamberg103

Es geht nur darum, dass der Betreuer vom Staat beaufsichtigt und kontrolliert wird. Bei der Betreuung hat es schon viel Missbrauch gegeben. Wenn alles geregelt ist und nichts passieren kann, ist diese Kontrolle unnötig, aber vom Gesetz her so vorgesehen.

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Was ist genau die Frage? Als Betreuerin bist du auch berechtigt über alle finanziellen Sachen Auskunft zu erhalten - oder ist die Frage wieso das Gericht die Daten hat? Vermutlich aus vorhergehenden Betreuungen u.ä.

Auch offiziell bestellte Betreuer werden kontrolliert. Wenn jemand "Betrug" schreit, dann muss man das gegenprüfen können. Zu dem Zweck werden sie einen Ist-Zustand haben wollen. Nicht immer sind die Betreuer Familienangehörige. Ergo machen es oftmas völlig Fremde. Allerdings gehört eine Schweigepflicht zu dem System.

Was mich wundert ist der Begriff "Vermögensverzeichis". Wird das nicht bei eidesstattlichen Versicherungen oder beim Bezug von Sozialhilfe fällig? Macht Sinn das auch bei der Betreuung von Vermögensangelegenheiten zu führen.

Vom Gericht bestellt, also schauen die doch in die Akten/Papiere, was die bestellte Betreuerin so alles macht

Und wenn es unrund läuft, kommt eben der Staatsanwalt, aber das haben die Dir ja mit der Bestellung schon gesagt/geschrieben.

Zudem wollen die wissen, wie lange Du bezahlt werden kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung