Besuch vom Chef?
Wenn ich lange krank bin und der Chef stattet mir zu Hause einen Krankenbesuch ab, muss ich ihn dann in meine Wohnung lassen?
9 Antworten
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der Chef stattet mir zu Hause einen Krankenbesuch ab
Das ist ja wohl das allerletzte und geht gar nicht.
Nein, natürlich musst Du ihn nicht reinlassen.
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Deine Wohnung ist deine Privatsache. Wenn der Chef allerdings wirklich aus reiner Fürsorge gute Besserung wünschen will, kann er das gerne tun und du darfst ihn gerne empfangen. Wenn du möchtest.
Wenn der Chef meint, einen Kontrollbesuch machen zu müssen, wagt er sich in einen Bereich, der ihn nichts angeht. Wenn du nicht grad ein Gipsbein oder eine triefende Nase hast, kann er viele Krankheiten als Laie überhaupt nicht erkennen. Also die Schlüsse, die er dann ziehen will, stehen auf wackligen Beinen.
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Nein, er gat kein Recht darauf dich zu besuchen und darf nichts über die genaue Ursache erfragen.
Dennoch wäre es natürlich höflich, wenn du dir damit nicht schadest, mit ihm offen zu sprechen.
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im ernst? Macht er das? Nein muss nicht
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Er hat natürlich das Recht auf einen Kontrollbesuch. Jedoch hast du als Mieter oder Eigentümer das Recht ihn vor der Türe stehen zu lassen. Letzteres würde aber stark den Verdacht der Täuschung erregen und das Arbeitsverhältnis empfindlich stören. Von daher am besten rein lassen und ihm was vor husten.
Wenn er den Eindruck hat, du bist nicht krank , kann er das Attest vom Arzt anzweifeln und vor Gericht ziehen. In Einzelfällen sind auch ein Detektive erlaubt. Aber nur falls ein Verdacht der Täuschung nachweisbar vorhanden ist.
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Ja und??
Der ist genau so für das Arbeitsverhältnis verantwortlich wie der Arbeitnehmer.
Das Argument "aber er ist Cheffe" ist einer der dämlichen Sprüche wie "Wer feiern kann, kann auch arbeiten" und andere!
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Mein Gott denk doch mal differenziert. Man geh mal davon aus, das in einem normalen Arbeitsverhältnis sowas erst gar nicht vor kommt. WENN ein Chef seinen krnk feiernden Angestellten kontrolliert, dann hat er meist gründe dafür. Kapische?
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Kapische?
Nein!
Und die Ursache kann genauso gut bei Arbeitgeber liegen!
Und wo ist hier von krank "feiern" die Rede??
Mein Gott denk doch mal differenziert.
Und darum gilt das besonders auch für Dich!
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Ich meinte damit, man gehe in dieser Situation mal nicht vom Normalfall aus, den DU da verteidigen willst, und wo du auch absolut richtig liegst. Aber wenn ein Chef seine Mitarbeiter besuchen will, stimmt das was nicht. Und genau das sind Ausnahmefälle bei denen das Arbeitsverhältnis eh schon gestört ist. Man kann, wenn man Angestellter ist, gegensteuern in dem man den moralischen Aspekt ignoriert und den Chef einfach rein lässt und gut is um weiterem Misstrauen vorzubeugen. Tut man es nicht, wird alles evtl NOCH schlimmer. Nochmal: idR vertraut ein AG seinen Angestellten ja sowieso. Als gehen wir beide Frage hier nicht von einer normalen Situation aus.
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Dass hier etwas nicht so ist, wie es vernünftigerweise - in einem "funktionierenden" Arbeitsverhältnis - sein sollte, dürfte natürlich klar sein.
Ich stelle hier im Forum nur immer wieder fest, dass meist der Arbeitnehmer "in die Pflicht genommen" wird, wenn das "Klima" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht stimmt (einmal abgesehen von eindeutigen Verstößen gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen), also hätte nicht auch der Arbeitgeber eine Verantwortung für ein gutes Auskommen miteinander.
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Natürlich hat er das. Leider hat er aber auch am Ende den sogenannten längeren Arm, da er nun mal die Stelle zur Verfügung stellt, die man als AN nicht unbedingt in Gefahr bringen will. Deswegen kuschen die meisten Angestellten. Nutz ein AG das zu sehr aus, sollte man echt die Notbremse ziehen.
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Det is schon klar ;) Wir waren hier etwas abgeschweift OT
Oben in meiner Antwort bin ich ja direkt drauf eingegangen.
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"Wenn er den Eindruck hat, du bist nicht krank , kann er das Attest vom Arzt anzweifeln..."
Wenn der Chef nicht gerade selbst Arzt ist, kann er viele Krankheiten als Laie überhaupt nicht einschätzen. Und er kann auch nicht das Attest anzweifeln, sondern allenfalls die Krankenkasse um Überprüfung bitten. Das Gericht hat rein gar nichts damit zu tun.
Und was soll dieser Besuch sein? Der ist schließlich auch Ausdruck von Misstrauen und stört das Arbeitsverhältnis!