Bestrafung im neuen Schuljahr für Fehlverhalten aus dem letzten Schuljahr?
Hi, wir in Baden-Württemberg haben gerade Sommerferien und es ist so, dass ich im vergangenen Schuljahr zwei meiner Lehrer ständig mit einem Kumpel geärgert hab in Form von komische Laute im Unterricht oder nachäffen. Gestern hat mein Kumpel dann einen Lehrer in der Gruppe von unserem Nachrichten Dienst von der Schule genervt, ich hab ihm dann geschrieben das es zu weit geht den Lehrer in den Ferien zu nerven und daraufhin hat er die Nachrichten gelöscht. Heute morgen durfte ich aber feststellen das wir aus der Gruppe entfernt wurden.
Und daher ist jetzt meine Frage: Kann ich im nächsten Schuljahr für den Blödsinn bestraft werden, den ich im letzten Schuljahr gemacht hab?
2 Antworten
Es gibt keine Resettaste für respektloses Verhalten. Der Eindruck sitzt und ist nur schwer wieder loszukriegen.
Du solltest dich bei der Lehrkraft "für das Verhalten deines Kumpels" entschuldigen und mitteilen, dass du versucht hast ihn zu bremsen, dir das aber leider nicht gelungen ist. So distanzierst du dich zumindest von ganz spezifisch dieser Aktion.
Wenn ihr sonst im Doppelpack auftretet bzw. konstant aufgetreten seid, dann war das jetzt halt gestern der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Wenn eine Person beim 100 Mal Mist baut und beim 101. Mal anmerkt "naja vielleicht nicht", heilt das auch nichts mehr.
In die Gruppe muss man euch grundsätzlich nicht lassen, das ist ja auch kein unberechtigter Ausschluss, da die Aktionen davor dafür sicher auch schon gereicht haben
Ja sicher geht das.