Berichtsheft in der Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement?
Hallo,
ich habe bereits meine Abschlussprüfung absolviert und jetzt steht noch die mündliche Prüfung an. Bisher wurde noch nicht einem Berichtsheft gefragt und auf der Einladung der mündlichen Prüfung steht auch nicht das ich eins brauche. Meine Frage jetzt, muss man überhaupt noch eins führen und wenn ja, wann muss man das vorzeigen?
Vielen Dank
3 Antworten
Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, denn sonst werden sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss per Unterschrift bestätigt werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden ist.
Je nach IHK / Handwerkskammer und Region unterscheidet sich das stark. Ich empfehle dir, direkt bei deiner zuständigen IHK nachzufragen (telefonisch). Dann bekommst du die Antwort. Wenn es bisher nicht kontrolliert wurde, kann es möglicherweise zur Einsicht am Tag der mündl. Prüfung verlangt werden.
Wenn du nicht nachfragen möchtest, nimm dies einfach zum Tag der Prüfung mit => Problem gelöst.
Führe es einfach damit du in der Not vorbereitet bist.