Bestattungen laufender Stelle?

5 Antworten

Mein Opa wurde mit einem Sarg beerdigt. Ca. 15 Jahre später wurde meine Urgroßmutter mit einer Urne ins selbe Grab (am Fußende) begraben.

Obs anders rum auch geht, weiß ich nicht.

Urnengräber sind eigentlich sehr klein.


Shadowless1001 
Beitragsersteller
 15.08.2023, 14:05

Danke für deine Antwort.

genau das ist die Frage ob es andersrum machbar ist 🤔

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Sunnyday1981  15.08.2023, 15:36
@Shadowless1001

Ich denke nicht, wenn man die Größenverhältnisse in Betracht zieht.
Achja, Störung der Totenruhe gilt nur, wenn es jemand mutwillig tut.
Wenn es durch einen Auftrag der Angehörigen oder der Gemeinde passiert, gilt das nicht zum Tatbestand.

Sonst wäre eine Exhumierung (z.B bei Verfolgung einer Straftat) ja auch Rechtswidrig.

Man sollte den Verstorben nur eben nicht selber ausbuddeln.

P.S.: Was man versuchen kann, ist soweit schonmal ein Sarggrab zu beschaffen, wenn ja sowieso klar ist, das mal einer reinkommt. Wenn die Finanziellen Mittel vorhanden sind, müsste das gehen.

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Wenn es sich dabei um ein "normales" Urnengrab handelt, kann man keinen Sarg "mit rein Stellen". Meinst du mit: wie das ist wenn eine Grabstelle noch läuft. Das Nutzungsrecht für das Urnengrab?

Ich persönlich kenne es nicht und habe auch bisher nicht gehört, dass man einen Sarg einfach zu einem Urnengrab reinlegt. ( Bei einem Urnengrab).

Bei Familiengräbern, einem Gemeinschaftsgrab, oder einem Erdwahlgrab ist es kaum ein Thema und "normal". Aber am besten informiert man sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Ich glaube nicht das eine weitere Beisetzung, in ein dafür vorgesehenes Grab, als stören der Totenruhe, von Verstorbenen, die schon in diesem Grab beigesetzt wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jeden Tag beschäftige ich mich persönlich mit dem Alltag :-)

Shadowless1001 
Beitragsersteller
 15.08.2023, 15:35

Nein es geht um eine Erdwahlstelle.
dort kommt eine urne bald rein , und in paar jahren ( wenn die totenruhe noch läuft ) soll ein Sarg noch rein .

ist es dann nicht eine Totenruhe störung ?

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Simjam  15.08.2023, 20:24
@Shadowless1001

Da ich es selber nicht genau weiß, habe ich jetzt drei Stunden Dr. Google gefragt, und durch Zufall folgendes gefunden:

Friedhofssatzung §12

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.

(9) Urnen, die in eine Erdwahlgrabstätte für Erdbestattungen beigesetzt Sind, können zum Zwecke der Erdbestattung eines Toten angehoben und wieder beigesetzt werden.

Wenn in paar Jahren "ein Sarg" beigesetzt wird, kann als Ausnahmeregelung die Urne angehoben und wieder beigesetzt werden. Die Ruhezeit wird dadurch nicht in ihrem Ablauf unterbrochen oder gehemmt. Daher stellt es auch keine "Störung der Totenruhe" dar.

Die Ausnahmeregel ermöglicht, "den Sarg" zu bestatten, ohne dabei die Totenruhe "der Urne" zu stören. Ohne die Regelung, wäre es eine Störung. Weil man die Beisetzungsstätte "der Urne" beschädigt/zerstört und die Ruhezeit "der Urne" unterbrochen wird.

Ich hoffe du kannst mit dieser Antwort was anfangen:-) Aber am besten informiert dich, deine zuständige Friedhofssverwaltung.

Kopie Strafgesetzbuch:

§ 168Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Ohne die Ausnahmeregel

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Shadowless1001 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 03:47
@Simjam

Vielen lieben Dank für die Antwort und das stundenlange suchen , 👍

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Hallo,

es gibt Grabstätten (Erdwahlgräber) dort können, je nach Größe, zwei Särge bestattet werden, auf jeden Sarg noch zwei bzw. vier Urnen.

Auf einigen Friedhöfen ist aber die Bestattung von Urnen auf einem Sarg nicht gestattet.

Auf ein reines Urnengrab kann kein Sarg bestattet werden.

Genaues erfährst du bei der Friedholfsverwaltung des zuständigen Friedhofes.

Üblicherweise gibt es entweder Sarg- oder Urnengräber, das ist meist schon größenmäßig bedingt. Ab einem gewissen Zeitabstand sollte da aber nicht mehr "viel" sein, so dass man eine zweite Urne beisetzen könnte.

Das könnte von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Du wirst dich beim Friedhofsamt erkundigen müssen.