Bestätigung über ehrenamtliche Tätigkeiten (DLRG)?
Einen wunderschönen guten Morgen!
Aus gegebenem Anlass beschäftigt mich die Frage, ab wann man eine Bestätigung für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der DLRG erlangen kann.
Angenommen man ist seit Jahren bei der DLRG, nimmt an Aus- und Weiterbildungen, sowie einmal im Jahr an der Küstenbewachung und einem Sanitätsdienst teil. Reicht dies aus, um eine Bestätigung zu beantragen, obwohl nicht aktiv ein konstanter Posten, z.B. im Vorstand oder der Ausbildung gehalten wurde?
Beste Grüße und viel Wasser
Frank
4 Antworten
Hi,
also in der Regel reicht es aus, wenn du Mitglied bist und das ca. 1Jahr lang. In der Zeit solltest du dich auch bei Ausbildungen/ Übungen und Einsätzen regelmäßig blicken lassen. Wichtig ist das dein Vorgesetzter das auch zur Kenntnis genommen hat. Dann sollte einer Mitgliedsbescheinigung nichts im Wege stehen.
Natürlichkannst Du eine Bestätigung Deiner Mitgliedschaft (die allein ist ja noch kein Ehrenamt) oder eben auch konkret Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit bekommen.
In der Bescheinigung wird dann in der Regel aufgeführt, wie diese aussieht. Wenn Du also "nur" einmal im Jahr für ein Wochenende Küstenwachdienst übernimmst, dann wird das auch entsprechend anders formuliert werden als wenn Du quasi wöchentlich im Sanitätsdienst unterwegs bist.
Ob das dann demjenigen, dem Du den Nachweis erbringen musst, ausreicht, das steht auf einem anderen Blatt.
So wird ja beispielsweise für einige Studiengänge ehrenamtliche oder soziale Arbeit verlangt. Da wird z.B. der Nachweis über einen einmaligen Einsatz in der Flüchtlingshilfe z.B. bei der Sortierung von Hilfsgütern oder der Einrichtung einer Notunterkunft nicht ausreichen.
Natürlich kannst Du immer um eine Bestätigung von Art und Umfang Deines ehrenamtlichen Engagements bitten - und so etwas wird ziemlich regelmäßig auch ausgestellt werden, immerhin ist das quasi eine Gegenleistung für das eigene Engagement, denn so etwas wird ja oft nur benötigt, weil man sich einen Vorteil etwa in einem Bewerbungsverfahren verspricht.
Das sollte reichen. Es kann nicht jeder im Vorstand sein.
Ich denke das es bei dir um irgendwelche Bescheinigung handelt. Da reicht normalerweise die Mitgliedschaft und diverse Veranstaltungen.
alle ehrenamtler haben keinen festanstellungsvertrag !
wozu brauchst ausgerechnet du dafür einen zettel ?
Es gibt immer irgendwelche Angebote die speziell für bestimmte Personen sind . Da muss man sowas vorlegen. Aber wenn wir das wissen sollten hätte der FS das bestimmt geschrieben.
dann geben wir ihm die chance der erklärung ? i braucht die nie !
Ich habe einen Dienstausweis der reicht oft aus. Zb. Bei verschiedenen kfz Zubehör oder Eintritt usw.
Danke für die schnelle Antwort! Mich verunsichert, dass ich eben keinen konstanten Posten hatte, sondern lediglich an vereinzelten “Veranstaltungen” teilgenommen habe.