Besichtigt das Bafög-Amt die Wohnung, in der man wohnt?
Meine Frage ist, ob das Bafög-Amt die Wohnung einer Person besichtigt und, ob man als Untermieter zwei Zimmer angeben kann, die dementsprechend bezahlt werden
Es geht übrigens um Schülerbafög.Nicht Studentenbafög.
Vielen Dank schon mal.
2 Antworten
Da besichtigt keiner etwas, du hast einen gültigen Mietvertrag und der reicht aus, dann bekommst du ob 1 oder 2 Zimmer bzw.eine kleine eigene Wohnung die max.Pauschale für die Wohnkosten gezahlt und mehr gibt es nicht.
Nein, du hast einen Mietvertrag, der ist Auschlaggebend.
Der Begriff Pauschale sagt es doch.
Seit Oktober 2010 wird der Zuschlag zu den Wohnkosten beim BAföG ausschließlich in Form einer Wohnpauschale gewährt. Die Höhe der Miete spielt also keine Rolle mehr. https://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/Wohnpauschale.php
bekommt man dann die volle Wohnpauschale?