Wird die Wohnpauschale vom Bafög Amt auch bezahlt wenn man nicht bei den Eltern wohnt und keine Miete bezahlen muss?

1 Antwort

Ja, wird sie. Man muss keine Miete zahlen, um die Pauschale (=unabhängig von der tatsächlichen Höhe) zu bekommen.

https://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/Wohnpauschale.php

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/13.php

Eine auswärtige Unterbringung ist nachzuweisen, z. B. durch Mietvertrag, Meldebescheinigung oder Bescheinigung der Person, bei der die auszubildende Person wohnt.

Seit 2010 muss man keinen Mietvertrag mehr einreichen, sondern es reicht auch eine Meldebescheinigung bei Ummeldung. Es ist nur noch relevant, ob man bei den Eltern (und in deren Eigentum) wohnt oder nicht. Wer das nicht tut, bekommt die Mietpauschale. Egal ob du umsonst wohnst oder nur einen Symbolwert bezahlst.