Berufsunfähigkeitsversicherung nach Überweisung zum Psychologen?

2 Antworten

Bei der Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Dabei gerät der Antragsteller schnell in eine Zwickmühle:

  • Beantwortet er die Fragen unvollständig oder gar falsch, kann der Versicherer je nach Schwere der Schuld innerhalb der ersten 5 bzw. 10 Jahre seit Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten. Deshalb prüft jeder Versicherer bei einem Leistungantrag innerhalb der ersten 10 Jahre die bei Antragstellung gemachten Angaben sehr genau. Unvollständige Gesundheitsangaben sind dann häufig Ursache für eine Ablehnung der Leistungspflicht.
  • Gibt der Antragsteller dagegen jedes „Zwicken und Zwacken“ auch außerhalb der gefragten Zeiträume an, treibt er womöglich die Kosten seiner Berufsunfähigkeitsversicherung durch Risikozuschläge in die Höhe oder riskiert unnötige Leistungsausschlüsse.

Unbekannte Erkrankungen oder Leiden können nicht angegeben werden. Ebenso sollte man nur die Informationen preisgeben, die der Versicherer auch abfragt. Liegt eine z.B. eine seltene Erkrankung oder ein seltenes Leiden vor, dass nicht vom Versicherer abgefragt worden ist, muss man dies auch nicht angeben.

Dein Hausarzt hat eine Angststörung diagnostiziert, bevor Du die BU abgeschlossen hast, verschweigen kannst Du sie nicht.

Dass Du nicht zum Psychologen gegangen bist kann so ausgelegt werden, dass Du keine Hilfe beanspruchen möchtest und Dir an einer Besserung der Erkrankung nicht gelegen ist, denn die Diagnose Angststörung besteht ja bereits.

Pass vor allen Dingen auf, keine Falschangaben zu machen.

Erkundige Dich vor Vertragsabschluss genau über Deine Rechte und Pflichten, diesen Artikel finde ich ganz hilfreich.

https://www.bu-portal24.de/bu-vorerkrankungen.html

Alles Gute für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.

Andrew1868 
Fragesteller
 18.05.2024, 22:32

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!

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Ja. Wenn Du gegen den Rat des Hausarzt gar kein Interesse an einer Heilung oder Behandlung deiner Angststörung hast, wird die Versicherung es selbstverständlich gegen Dich verwenden. Sie ist ja nicht dafür da, die Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit bis zur Rente zu finanzieren.