Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen für Dienstunfähigkeitsversicherung?
Hallo zusammen,
ich beginne jetzt ein duales Studium, in dem ich auch verbeamtet werde, erst als Anwärter, später auf Lebenszeit. Mein Job ist sehr, sehr ähnlich zu meinem bisherigen Job, den ich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert habe. Dieser hat aber keine DU-Klausel. Jetzt frage ich mich, ob ein Wechsel überhaupt Sinn macht, weil ich ja 3 Jahre älter bin und dann wäre alles Bisherige für die Katz gewesen. Und wenn ich DU wäre, dann wäre ich wahrscheinlich auch BU, denn dann muss etwas ganz und gar nicht mit mir stimmen, um keinen Schreibtischjob mehr zu machen. Allerdings ist mein Vertrag von der Gothaer ohne Dynamik und geht nur bis 62, das würde ich auf jeden Fall auf 67 mit Dynamik ändern wollen. Ich werde nicht schlau daraus, ob ich den Vertrag ändern kann, oder ob ich dann sowieso etwas komplett Neues abschließe? Was würdet ihr mir empfehlen? Ich habe mich schon bei einem Versicherungsmakler beraten lassen, aber der hat natürlich eine nicht ganz so neutrale Sicht auf die Dinge...
3 Antworten
Es ist nicht leicht zu entscheiden , so wie ich das sehe, kennst du den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit und es ist tatsächlich so, dass du normalerweise, wenn du Dienstunfähig bist auch berufsunfähig bist (also 50 % deiner Tätigkeit nicht mehr tun kannst). Es geht einfach leichter, die Leistung anzuerkennen. Da du sowieso deine Versicherung ändern möchtest - 67 halte ich für absolut sinnvoll, würde ich mir einen Vergleich rechnen lassen - auch bei der Gothaer brauchst du wieder Gesundheitsfragen, wenn du das Endalter ändern möchtest, und die Gothaer hat keine Dienstunfähigkeit. Lass dir also einen Vergleich machen - außer dem steht gesundheitlich etwas dagegen, dann solltest du sehr vorsichtig sein, und erst mit Voranfragen klären ob ein Wechsel möglich ist.
Hallo,
natürlich kann man weiterhinhin mit der BU (SBU) weiter versichert bleiben (Achtung, nicht überversichern, sonst kann der Dienstherr seine Ruhebezüge bei Dienstunfähigkeit kürzen).
Allerdings leisten die BU Versicherung erst bei 50% Berufsunfähigkeit, die länger as 6 Monate andauert.
Die DU leistet, sobald der Amtsarzt dich für Dienstunfähig erklärt, das kann, in dem von mir kürzlich regulierten Fall, bis 3 Jahre dauern....aber du hast ja während der Krankschreibung auch keine finanziellen Verluste wie der Arbeitnehmer.
Bei dem geschilderten Fall, bekam der Beamte dann rückwirkung, bei Einsetzen der BU aus seiner BU Versicherung 34 Monate rückwirkend noch die Rente nachgezahlt, einschließlich Beiträge.
Die DU kann sogar noch spezifiziert werden, für Feuerwehr, Polizei, Soldaten und Teildienstunfähigkeit (auch wichtig für Lehrer).
Es gibt da viele Versicherer die sich da tummeln, zu empfehlen sind da AXA/DBV und Condor.
Beste Grüße
Dickie59
in dem ich auch verbeamtet werde, erst als Anwärter, später auf Lebenszeit.
falsch - als Anwärter ist man Beamter auf Widerruf, danach wechselst du zum Beamten auf Probe und erst danach zum Beamten auf Lebenszeit.
den ich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert habe. Dieser hat aber keine DU-Klausel.
Dann solltest du zuerst mal den Versicherer fragen, ob eine Umstellung in eine Dienstunfähigkeits-Absicherung möglich ist und außerdem ob eine Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden kann.
Und wenn ich DU wäre, dann wäre ich auch BU für den alten Job, da es praktisch das Gleiche ist.
Nein - dieser Satz sagt mir, dass du die Unterschiede einer Dienstunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit nicht kennst.
Solltest du später mal als Lebenszeitbeamter dienstunfähig werden und eine DU haben, benötigst du kein ärztliches Artest für die Erlangung einer DU-Rente.
Mit einer BU benötigst du ein ärztliches Artest, dass dir bestätigt, dass du zu mindest 50 % deine ausgeübte Tätigkeit als Beamter nicht mehr ausführen kannst.
Sage ich doch.. bei der BU brauche ich ein ärztliches Attest, bei der DU nicht 🙄 hier werde ich vom Amtsarzt dienstunfähig geschrieben für die Arbeit. Sobald das passiert ist, kann ich mich bei der DU-Versicherung melden und die müssen das akzeptieren. Aber darum geht es doch in meiner Frage gar nicht.
Nein dies ist so nicht richtig.
Eine DU-Rente wird gezahlt, wenn dein Dienstherr dich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Und dies kann auch erfolgen wenn keine 50 %tige BU vorliegt.
Bei einer BU-Rente muss ein Facharzt die Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % bestätigen. Bedeutet dann, wenn keine 50 % vorliegen, bekommst du keine Rente.
Das mit der Verbeamtung auf Probe habe ich jetzt nicht als wichtig erachtet, reinzuschreiben. Auch den Unterschied einer Du und BU kenne ich. Ich kann ja allerdings auch als Beamter ein ärztliches Attest besorgen, wie es ein normaler Angestellter auch tut, über die DU wäre es nur einfacher..