Berufskraftfahrer Ausbildung 1. und 2. Lehrjahr Tätigkeiten?
Moin, ich würde gerne nächstes Jahr eine Ausbildung als berufskraftfahren starten. ich frage mich was man so im 1. und 2. Lehrjahr so macht. also wenn ich die Ausbildung anfange bin ich bereits 18 und habe den PKW-schein. fange ich dann also schon den lkw schein im 1. jahr an oder wie gewohnt im 2. und was macht man sonst so im 1. jahr? hängt man da nur in der werkstatt?
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wie z.B.: Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan 1. - 18. Ausbildungsmonat:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
- Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
- Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
- kundenorientiertes Verhalten
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
- betriebliche Planung und Logistik
- beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
- den eigenen Betrieb repräsentieren
- Nutzfahrzeuge pflegen und warten
- Güter verladen
- Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen
- Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
- Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
- Funktion der Bremsanlage überprüfen
- Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten
Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
- Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
- Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
- qualitätssichernde Maßnahmen
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
- Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
- KOM (Kraft-Omnibusse) im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
- spezielle Güter transportieren
- elektronische Geräte einsetzen und bedienen
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Hinweis:
Auszubildende können die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verschiedener Kraftfahrzeugklassen während der Ausbildung erwerben. Hierbei gilt:
- Ab 16 1/2 Jahren können die Auszubildenden die Fahrschule besuchen und die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE erwerben. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt. Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres für Beförderungen im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gültig.
- Ab 17 1/2 Jahren können angehende Berufskraftfahrer/innen die Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE besuchen. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt und kann im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses national eingesetzt werden. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung gibt es keine Mindestaltervorschriften für Beförderungen im Güterkraftverkehr.