Ausbildung Berufskraftfahrer brauche ich noch Berichtsheft ausfüllen?

3 Antworten

Laut Gesetz bist du dazu verpflichtet, sie zu führen - auch wenn die Pflicht zur Vorlage bei der Abschlussprüfung tatsächlich entfallen ist.

ABER: Das Berichtsheft ist und bleibt ein wichtiges Beweismittel für eventuelle Rechtsstreitigkeiten in der Ausbildung! Das beginnt ja schon damit, dass man meist dort auch seine Arbeitszeiten dokumentiert - und direkt vom Betrieb gegengezeichnet, also bestätigt, bekommt. Also zum Beispiel auch Überstunden...

Sollte es zudem dazu kommen, dass du deine Ausbildung abschließend nicht bestehst, weil dein Betrieb den praktischen Anteil der Ausbildung nicht korrekt durchgeführt hat, ist das Berichtsheft der Beweis genau dafür. Und wenn du da gegen deinen Betrieb deswegen klagst und das durch das Berichtsheft beweisen kannst, dann reden für über mehrere Monatsgehälter als Schadenersatz an dich! Und natürlich auch für alle kleineren Streitigkeiten darunter, die mit einer suboptimalen Ausbildung im Betrieb zu tun haben, wenn du dich deswegen an die zuständige Kammer wenden möchtest...

Also ja, weiterhin führen - es ist auch zu deinem Vorteil!

Laut § 13 BBiG ist das Führen eines Berichtsheftes Pflicht.

Wenn deine Klassenkameraden das Heft nicht führen, das dann zur Abschlussprüfung aber vorgelegt werden muss, haben sie die A-Karte gezogen.

Der Ausbilder und die Fachlehrer für Sozialkunde sind die besseren Ansprechpartner.