Berufsausbildungsbeihilfe im Prüfungsmonat?

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Meines Wissens besteht dann nur noch ein anteiliger BAB - Anspruch, in deinem Fall dann z.B. bis zum 24.06.2020, wenn du am 25. das bestehen deiner Ausbildung mitgeteilt bekommst.

Sollte also nicht anders als bei einem Abbruch der Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sein, dann würde die Förderung auch mit dem Tag des Abbruchs enden.


isomatte  10.06.2020, 16:22

Danke dir für deinen Stern !

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