Berichtsheft, Maurer ausbildung?

1 Antwort

Das Berichtsheft unterliegt keiner wirklichen formalen Vorgabe. Ich habe mein Berichtsheft als PDF Datei geschrieben und dann ausgedruckt.

Wichtig ist aber, dass ein Berichtsheft geschrieben wird, aus dem lückenlos (!) erkennbar ist, was du in deiner Ausbildung gemacht hast. Und das ab dem ersten Tag. Also natürlich auch im Betrieb.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbilder und Dozent

DerHolzRusse78 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:50

Auch für eine Maurer ausbildung? Weil da verbringst du mehr Zeit im HBZ, als im Betrieb…

0
Pixelated  09.08.2024, 13:56
@DerHolzRusse78

Natürlich. Du bist nach §13 BBiG dazu verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Dort steht keine Einschränkung darüber, dass es nicht für den Betrieb gilt.

0