Berechnung ALG1 welche Zeitraumgrundlage wird herangezogen?

1 Antwort

Wenn die Einmalzahlung steuerpflichtig war, sollte diese auch entsprechend berücksichtigt werden.

Versuche doch einmal eine kostenlose Sozialberatung in deiner Nähe zu finden, die können den Bescheid unter Umständen entsprechend auf Richtigkeit überprüfen.


Elch1164 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 22:17

Hallo Isomatte, es geht eigentlich ja auch um den Bemessungszeitraum. Wird der nicht, da im Jahr vor arbeitslosmeldung auf 24 Monate ausgeweitet? Will heißen, August 2024 rückwirkend 2 Jahre, dann würde auf jeden Fall die Zahlung mit reinfließen. Ich brauche jeden Cent, weil das ALG leider nicht reicht (hohe Miete). Ich schaue mal nach einer Sozialberatung. Ich werde schon mal vorsorglich Wiederspruch einreichen. Danke dir...

isomatte  19.09.2024, 23:33
@Elch1164

So ist es !

Gibst Du im Internet einmal ein, Berechnung ALG - 1 nach Aussteuerung, da kannst Du es selber nachlesen.

Bitteschön

Elch1164 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 12:26
@isomatte

Ich finde nichts im Zusammenhang mit der Einmalzahlung...

isomatte  20.09.2024, 14:52
@Elch1164

Da steht auch nichts von einer Einmalzahlung, aber das der Berechnungszeitraum dann über 24 Monate geht.

Wenn die Einmalzahlung in diesen Zeitraum fällt und steuerpflichtig war, muss sie bei der Berechnung auch berücksichtigt werden.