Beratung zu abgelaufenem Geschenkgutschein?
Hallo,
ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein von Watado.de verschenkt. Hat knapp 140€ gekostet, Laufzeit 1 Jahr. Der sollte nun kommendes Wochenende eingelöst werden, geht nicht mehr, weil abgelaufen. Rein rechtlich (laut Bericht der Verbraucherzentrale) ist die Verfallsfrist gesetzlich bei 3 Jahren, dann muss der Betrag minus des für das Unternehmen entgangenen Gewinns rückbezahlt werden, falls es dem Dienstleistungserbringer nicht mehr zu selbigen Konditionen (z.B. durch gestiegene Löhne) möglich ist den Gutschein entgegenzunehmen.
Nun schreibt mir Watado.de jedoch, dass dies nur bei Wertgutscheinen und nicht bei Leistungsgutscheinen zutrifft und wie untröstlich sie doch wären, dass mein Geld nun weg sei.
Weiss jemand wo man sich hierzu beraten lassen kann? Anwalt lohnt sich nicht, für eine Beratung 100€ zu bezahlen bei 140€ Wert um dann evtl rauszufinden, dass da nichts machbar ist.
Im Voraus schon mal danke für entsprechende Antworten
Ok danke euch für die schnellen Antworten, echt verdammt ärgerlich. Da mir aber nicht in den Sinn kommt, wie es Watado wegen einer Überziehung von 2 Monaten "nicht mehr möglich ist" den Gutschein entgegenzunehmen, bin ich trotzdem extremst verärgert. Recht hin oder her.
5 Antworten
Gutscheine haben Fristen
Denn Gutscheine können tatsächlich verfallen. Drei Jahre lang kann man einen Geschenkgutschein einlösen. Danach verfällt beziehungsweise verjährt er laut Gesetz. Aber: Gutscheine für Dienstleistungen, wie beispielsweise für Kosmetikbehandlungen, dürfen auch auf ein Jahr befristet sein.
du brauchst keinen Anwalt
Da hat Watado Recht!
Wenn du einen Gutschein über einen Geldwert von 140€ gehabt hättest, wären es die angeg. 3 Jahre.
Da es aber ein Gutschein über eine Leistung ist und dieser auch noch ein explizites Gültigkeitsdatum hat, ist das so korrekt. Ohne Gültigkeitsdatum wäre es auch hier 3 Jahre gewesen natürlich dann zu dem Wert, die die Sache dann Wert ist. Ggf. muss man dann drauf zahlen
Weiss jemand wo man sich hierzu beraten lassen kann?
Bei der, von dir schon genannten, Verbraucherzentrale.
Der Gutschein sollte nach wie vor Gültig sein, unabhängig von der Art des Gutscheins. Das ist zumindest, was ich aus zahlreichen Verbraucherschutzsendungen mitbekommen habe.
Wenn du einen Anwalt zu Recht einschaltest, gehen die Anwaltskosten ja ebenfalls zu Lasten des Beklagten. Allerdings musst du in Vorleistung gehen.
Im Grunde verfallen Gutscheine nicht. Man hat schliesslich Geld dafür gezahlt. Im allgemeinen wird, als "Kompromiss" zwischen Kunde und Firma, 3 Jahre als Mindestlaufzeit angenommen.