Beratung zu abgelaufenem Geschenkgutschein?


26.02.2020, 16:24

Ok danke euch für die schnellen Antworten, echt verdammt ärgerlich. Da mir aber nicht in den Sinn kommt, wie es Watado wegen einer Überziehung von 2 Monaten "nicht mehr möglich ist" den Gutschein entgegenzunehmen, bin ich trotzdem extremst verärgert. Recht hin oder her.

5 Antworten

Gutscheine haben Fristen

Denn Gutscheine können tatsächlich verfallen. Drei Jahre lang kann man einen Geschenkgutschein einlösen. Danach verfällt beziehungsweise verjährt er laut Gesetz. Aber: Gutscheine für Dienstleistungen, wie beispielsweise für Kosmetikbehandlungen, dürfen auch auf ein Jahr befristet sein.

https://www.google.com/search?q=befristeter+gutschein+abgelaufen&rlz=1C1TLCE_enDE633DE642&oq=befristeter+gutschein&aqs=chrome.1.69i57j0l7.7126j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

du brauchst keinen Anwalt


Lord2k14  26.02.2020, 16:13

So kenne ich das auch.

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Da hat Watado Recht!

Wenn du einen Gutschein über einen Geldwert von 140€ gehabt hättest, wären es die angeg. 3 Jahre.

Da es aber ein Gutschein über eine Leistung ist und dieser auch noch ein explizites Gültigkeitsdatum hat, ist das so korrekt. Ohne Gültigkeitsdatum wäre es auch hier 3 Jahre gewesen natürlich dann zu dem Wert, die die Sache dann Wert ist. Ggf. muss man dann drauf zahlen

Weiss jemand wo man sich hierzu beraten lassen kann?

Bei der, von dir schon genannten, Verbraucherzentrale.

Der Gutschein sollte nach wie vor Gültig sein, unabhängig von der Art des Gutscheins. Das ist zumindest, was ich aus zahlreichen Verbraucherschutzsendungen mitbekommen habe.

Wenn du einen Anwalt zu Recht einschaltest, gehen die Anwaltskosten ja ebenfalls zu Lasten des Beklagten. Allerdings musst du in Vorleistung gehen.

Im Grunde verfallen Gutscheine nicht. Man hat schliesslich Geld dafür gezahlt. Im allgemeinen wird, als "Kompromiss" zwischen Kunde und Firma, 3 Jahre als Mindestlaufzeit angenommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung