Beleidigungen strafbar?

5 Antworten

Er kann dich anzeigen, allerdings muss er dann auch erstmal die Kosten für alles vorlegen.

Normal wird dann abgewogen - steht die Strafe im Verhältnis zu den Kosten - ist eine Strafe im öffentlichen Interesse?

Wenn sich 2 Kinder streiten, dann steht das weder im Verhältnis, noch ist die Öffentlichkeit daran irgendwie interessiert. Demnach wird es also keinen Gerichtsprozess wegen einer Beleidigung geben.

Häuft sich das Ganze allerdings, kann es auch als Mobbing dargestellt werden, evtl. auch als stalken - darauf kann es dann doch höhere Strafen geben.

Die Polizei schaut erstmal, ob es ein (öffentliches) Verfolgungsinteresse gibt oder ob es ein Antragsdelikt ist. Wenn du die Person nur einmal beleidigt hast und ansonsten keine Vorstrafen aus der Richtung hast, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Schadensersatz könnte zwar gefordert werden, aber bei nur einer Beleidigung...

Lächerlich :D Viel zu viel Aufwand... Er will dir nur Angst machen, falls er es ernst meint, dann wirst du trotzdem keine Angst haben müssen, da es schlimmere Verbrechen gibt, der Richter wird wahrscheinlich eher Schmunzeln :D

Was ein Quatsch. Wegen solcher Kleinigkeiten würde die Polizei niemals eine Anzeige aufnehmen, geschweige denn, dass ein Richter dieser Anzeige Aufmerksamkeit schenken würde. Wegen solcher Sachen geht man lieber in den Kindergarten zu einer Streitschlichterin.

Er möchte Dir nur Angst machen. Hat er ja auch geschafft.^^

Also er kann Dich anzeigen, wirds aber wahrscheinlich nicht machen.. Zu viel Aufwand.